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Fürstentum Liechtenstein

pafl: WTO-Länderexamen: Handelspolitik der Schweiz und Liechtensteins

Vaduz (ots)

Vaduz, 15. Dezember (pafl) - Am 15. und 16. Dezember
2008 findet in Genf das dritte WTO-Länderexamen über die 
Wirtschaftspolitik der Schweiz und Liechtensteins statt. Für die 
Schweiz ist dies bereits das fünfte Länderexamen. Aufgrund der engen 
wirtschaftlichen und vertraglichen Verflechtungen der Schweiz und 
Liechtensteins, insbesondere aufgrund des Zollvertrages, wird bei 
diesem Examen zum dritten Mal gleichzeitig die Wirtschaftspolitik der
Schweiz und Liechtensteins erfasst.
Nach einem kurzen Überblick über das wirtschaftliche Umfeld, 
konzentriert sich der Bericht des WTO-Sekretariats auf den Rahmen und
die Ziele der Handelspolitik. Er analysiert die Handelspraktiken nach
Massnahmen und nach Wirtschaftssektoren. Die WTO präsentiert sehr 
detailliert die Zollpolitik sowie die Handelsmassnahmen im Rahmen der
Landwirtschaftspolitik. Spezielle Aufmerksamkeit widmet der Bericht 
all jenen Bereichen, die durch das WTO-Abkommen erfasst werden, 
insbesondere den technischen Handelshemmnissen, dem öffentlichen 
Beschaffungswesen, der Telekommunikation, dem geistigen Eigentum 
sowie den restlichen Dienstleistungen. Weitere Themen sind die 
Investitionsregime der beiden Länder und ihre Wettbewerbssysteme. 
Behandelt werden auch die Entwicklung der Aussenbeziehungen der 
Schweiz und Liechtensteins auf der Basis bilateraler und regionaler 
Handelsabkommen.
Die Regierungen der Schweiz und Liechtensteins haben ebenfalls 
einen Bericht veröffentlicht. Sie präsentieren darin die 
Wirtschaftsentwicklung ihres Landes und ihre internationalen 
Wirtschaftsbeziehungen. Beide Staaten betonen ihr aktives Engagement 
zum Abschluss der so genannten Doha-Verhandlungsrunde.
Der Bericht des WTO-Sekretariats und die beiden Regierungsberichte
werden im WTO-Generalrat am 15. und 17. Dezember 2008 von den 
WTO-Mitgliedstaaten (zur Zeit zählt die WTO 153 Mitgliedstaaten) 
diskutiert. Das Resultat dieser Beratung wird in einer 
Schlusserklärung der Vorsitzenden des Rates festgehalten. Die 
WTO-Mitgliedstaaten stellten Liechtenstein insbesondere Fragen zum 
Steuerregime, zum Bankgeheimnis, zu spezifischen Aspekten der 
Geldwäsche, zu den Vorschriften rund um Niederlassungen ausländischer
Investoren in Liechtenstein, zum Schutz des Geistigen Eigentums, zum 
öffentlichen Beschaffungswesen, zur Nicht-Verfügbarkeit von 
Statistiken und zu den Entwicklungen im Zusammenhang mit der 
Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes.
Ziel des WTO Mechanismus zur Überprüfung der Handelspolitik ist 
es, einen Beitrag zur besseren Einhaltung der Regeln und 
Verpflichtungen der WTO-Übereinkommen und zu einem reibungslosen 
Funktionieren des multilateralen Handelssystems zu leisten, indem 
eine grössere Transparenz und ein besseres Verständnis der 
Handelspolitik und -praktiken der Mitgliedstaaten geschaffen wird. Im
Rahmen des Länderexamens werden keine Liberalisierungsverhandlungen 
geführt. Das Länderexamen bildet allerdings eine sehr informative 
Grundlage, um bei einem anderen Land zusätzlichen 
Liberalisierungsbedarf aufzudecken und diese Liberalisierungen dann 
während den offiziellen Verhandlungsrunden einzufordern.

Kontakt:

Ständige Vertretung des Fürstentums Liechtenstein in Genf
Botschafter Norbert Frick
Tel.: +41 22 734 29 00

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