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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) 
erlassen. Der Aufbau und der Inhalt der Verordnung sind weitestgehend
von der schweizerischen NISV übernommen. Nur wenige Bestimmungen 
wurden an die in Liechtenstein gegebenen Umstände angepasst. Dies 
betrifft insbesondere die Bestimmungen in Zusammenhang mit 
Mobilfunkanlagen.
Der Landtag hat in der abschliessenden Lesung des 
Umweltschutzgesetzes verschiedene neue Bestimmungen zu 
Mobilfunkanlagen ins Gesetz aufgenommen. Deren exakte Bedeutung 
bedurfte einer rechtlichen Interpretation und einer entsprechenden 
Konkretisierung in der Verordnung. Die rechtliche Interpretation ist 
erfolgt und wurde von der Regierung zur Kenntnis genommen. 
Entsprechend wird in der Verordnung bezüglich des Anlagegrenzwertes 
für Mobilfunkanlagen festgelegt, dass sich dieser wie bisher auf den 
Effektivwert der elektrischen Feldstärke bezieht und ab dem Jahre 
2013 0.6 Volt pro Meter (V/m) beträgt.
Die Betreiber von Mobilfunkanlagen sind gemäss den 
Gesetzesbestimmungen verpflichtet, mit Hilfe geeigneter Massnahmen 
die Feldstärke auf den technisch niedrigsten machbaren Wert zu 
senken, um den ab 2013 geltenden Grenzwert einhalten zu können. In 
der Verordnung wird diesbezüglich konkretisiert, dass die Betreiber 
von Mobilfunkanlagen jährlich einen Bericht einreichen müssen, in dem
sie die Fortschritte zur Erreichung des ab 2013 geltenden 
Anlagegrenzwertes darzustellen haben. Diese Berichte werden 
veröffentlicht. Damit wird der vom Landtag festgelegten Pflicht 
nachgekommen, die Bevölkerung über die Zielerreichung periodisch zu 
informieren. Ergänzend wird die Regierung gemäss der Verordnung dem 
Landtag jährlich einen Fortschrittsbericht zur Kenntnis bringen.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart
Tel.: +423 236 60 93

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