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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schengen-Umsetzung im Plan - Übergangslösung mit der Schweiz als nächster Schritt

Vaduz (ots)

Vaduz, 12. November (pafl) - An einer
Medienorientierung am 12. November 2008 präsentierte Regierungsrat 
Martin Meyer den Stand der Umsetzung bezüglich des 
liechtensteinischen Schengenbeitritts. Aufgrund des 
Ratifizierungsprozesses innerhalb der Europäischen Union werden die 
Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten Mitglied des 
Schengen-Raumes. Aus diesem Grund wird eine mit der Schweiz und mit 
der Europäischen Union abgestimmte praktikable Übergangslösung 
notwendig.
Liechtenstein hat das Schengen- und Dublin-Abkommen bereits am 21.
Juni 2006 paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 
28. Februar 2008 in Brüssel. Der Landtag des Fürstentums 
Liechtenstein hat das Abkommen in der Folge am 27. Juni 2008 
genehmigt und ratifiziert.
Geplanter Beitritt per 1. November 2009
Das genaue Beitrittsdatum könne derzeit noch nicht definitiv 
genannt werden, weil Liechtenstein keinen Einfluss auf den 
Ratifizierungsprozess innerhalb der Europäischen Union hat, so 
Regierungsrat Martin Meyer. Aufgrund der vorliegenden Termin- und 
Zeitplanung geht die Regierung jedoch davon aus, dass im Rahmen eines
raschen Ratifizierungsprozesses Liechtenstein bis spätestens 1. 
November 2009 Mitglied des Schengen-Raumes werden kann. 
Innerstaatlich wurden zwischenzeitlich die gesetzlichen 
Voraussetzungen für einen Schengen-Beitritt geschaffen. Ausserdem 
laufen der personelle und organisatorische Aufbau des Sirene-Büros 
bei der Landespolizei sowie des Dublin-Büros beim Ausländer- und 
Passamt gemäss Regierungsrat Meyer planmässig.
Übergangslösung notwendig
Da die Schweiz und Liechtenstein zu unterschiedlichen Zeiten 
Mitglied des Schengen-Raumes werden und da die 
schweizerisch-liechtensteinischen Grenze gemäss dem 
Schengener-Grenzkodex formell eine Schengen-Aussengrenze darstellt 
und folglich überwacht werden muss, wird bis zum Beitrittszeitpunkt 
Liechtensteins eine Übergangslösung notwendig. Zu diesem Zweck wurden
landesintern in einer Arbeitsgruppe verschiedene Lösungsansätze für 
die Übergangsphase erarbeitet. Speziell in den Verhandlungen mit der 
Schweiz "wurde nach praktischen und verhältnismässigen Lösungen 
gesucht, die es ermöglichen sollen, sowohl dem Zollvertrag als auch 
dem Schengen- und Dublin-Abkommen gerecht zu werden", so 
Regierungsrat Martin Meyer.
Die von der Schweiz vorgeschlagene und von der Europäischen Union 
akzeptierte Übergangslösung beinhaltet dabei insbesondere Massnahmen,
welche einerseits die Überwachung der gemeinsamen, offenen Zollgrenze
und andererseits die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von 
Drittstaatsangehörigen betreffen.
Videoüberwachungsanlagen anstatt fixe Grenzinfrastruktur
Die temporären Massnahmen zur Grenzüberwachung betreffen unter 
anderem den Ausbau des grenzpolizeilichen Verbindungsbüros in 
Schaanwald-Tisis zu einem 24-Stunden-Betrieb, die Einführung von 
Videoüberwachungsanlagen an den liechtensteinisch-schweizerischen 
Grenzübergängen in Fahrtrichtung Schweiz, die Vornahme gemeinsamer 
Lageanalysen sowie der Einsatz mobiler Kontrollen im grenznahen Raum 
der Schweiz. Auf liechtensteinischer Seite ist die Landespolizei für 
die Wahrung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung zuständig und wird ihren
Auftrag weiterhin im bisherigen Umfang ausführen. "Aus Sicht der 
Regierung ist es damit gelungen, dass während der Übergangsphase auf 
den Rheinbrücken keine unverhältnismässigen 
Grenzschutz-Infrastrukturen, wie zum Beispiel fixe Grenzposten, 
aufgebaut werden. Das ist aus unserer Sicht auch nicht nötig, um die 
Schengen-Sicherheitsstandards zu garantieren", betonte Regierungsrat 
Martin Meyer an der Medienorientierung vom 12. November 2008.
Unbürokratische Visa-Regelung für Drittstaatsangehörige - 
Kostenfreie Abgabe von Visa
Mit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen wird ein Teil der in 
Liechtenstein ansässigen Drittstaatsangehörigen visumspflichtig, 
genauso wie diese es schon heute bei einem Grenzübertritt nach 
Österreich sind. Aus diesem Grund haben in Liechtenstein ansässige 
Drittstaatsangehörige ein Schengen-Visum zu beantragen.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. November 2008 
beschlossen, dass dieses Schengen-Visum für den Gesuchsteller 
kostenfrei abgegeben wird. Das zuständige Ausländer- und Passamt wird
alle betroffenen Drittstaatsangehörigen anfangs nächster Woche 
mittels separatem Schreiben, Merkblatt sowie Antragsformular 
persönlich informieren, auf welchem Weg das Schengen-Visa angesucht 
werden kann. Für ergänzende Informationen hat das Ausländer- und 
Passamt ausserdem unter der Nummer +423 236 64 99 eine Hotline 
eingerichtet, welche ab Montag, 17. November 2008, zur Verfügung 
steht.
Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass sich 
Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in Liechtenstein 
nach wie vor ungehindert über die Grenze in die Schweiz begeben 
können. Auch Drittstaatsangehörige, die in der Schweiz wohnen und in 
Liechtenstein arbeiten, erfahren keine Einschränkungen in ihrer 
Bewegungsfreiheit. Liechtenstein anerkennt einseitig deren 
schweizerische Aufenthaltstitel als gültigen Einreisetitel nach 
Liechtenstein. Dieser Personenkreis hat also nichts zu unternehmen.
Zeitlich klar beschränkte Übergangslösung
Die Einrichtung von Videoüberwachungsanlagen an den 
Grenzübergängen Schweiz / Liechtenstein, der 24-Stunden-Betrieb im 
grenzpolizeilichen Verbindungsbüro in Schaanwald-Tisis sowie die 
getroffenen Vereinbarungen im Visa-Bereich sind zeitlich begrenzte 
Massnahmen, welche frühestens mit dem Beitritt der Schweiz zu 
Schengen beginnen. Sie enden spätestens mit dem Schengen-Beitritt 
Liechtensteins. Aufgrund des geplanten Beitrittsdatums Liechtensteins
zum Schengen-Raum per 1. November 2009 wird die Übergangslösung 
voraussichtlich nur von kurzer Dauer sein.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 40

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