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Fürstentum Liechtenstein

pafl: EG-Richtlinie im Finanzsektor wird in nationales Recht umgesetzt

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. Oktober (pafl) - Das Europäische Parlament
und der Rat der Europäischen Union haben im September 2007 eine 
Richtlinie erlassen, die verschiedene Richtlinien in Bezug auf 
Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche 
Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im 
Finanzsektor abändert. Die Regierung hat dem Landtag mit Bericht und 
Antrag die Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht bis 21. 
März 2009 unterbreitet.
Mit der vorliegenden Richtlinie wird ein transparentes Verfahrens 
beim Erwerb, bei der Erhöhung und bei der Veräusserung von bestimmten
qualifizierten Beteiligungen an Lebens-, Schadens-, 
Rückversicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Wertpapierfirmen 
eingeführt. Sowohl formelle als auch materielle Aspekte des Erwerbs 
oder der Erhöhung sowie der Veräusserung von Beteiligungen werden neu
geregelt. Damit sollen Regelungslücken in den Bereichen 
Rechtssicherheit, Klarheit und Vorhersehbarkeit des 
Beurteilungsprozesses geschlossen werden.
Die Richtlinie wird umgesetzt, indem das Bankengesetz, das 
Vermögensverwaltungsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 
abgeändert und die entsprechenden Verordnungen erlassen werden. Zudem
soll dieses aufsichtsrechtliche Regime durch Abänderung des Gesetzes 
über Investmentunternehmen auch auf das Fondsrecht übertragen werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Edgar Nipp, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 15

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