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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierungschef Otmar Hasler stellt Detailkonzept der Steuerreform vor

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. August (pafl) - Liechtenstein soll auch
in Zukunft über ein attraktives, wettbewerbstaugliches und 
leistungsfähiges Steuersystem verfügen. Mit dem heute vorgestellten 
Detailkonzept präsentierte Regierungschef Otmar Hasler ein 
Reformpaket, welches durch system- und tarifbedingte Änderungen 
Entlastungen für natürliche und juristische Personen umfasst. Die 
Reform soll den Standort Liechtenstein für die Zukunft positionieren 
und im internationalen Wettbewerb stärken.
Die Notwendigkeit einer grundlegenden Steuerreform in 
Liechtenstein wird durch Entwicklungen, die sich in den letzten 
Jahren in anderen europäischen Ländern ergeben haben, verdeutlicht. 
Das geltende Steuergesetz, das in den Grundzügen aus dem Jahre 1961 
stammt, entspricht zudem nicht mehr den Anforderungen, die heute an 
eine einfache, transparente und wettbewerbsfähige Besteuerung von 
natürlichen Personen und Unternehmen gestellt werden. International 
ist eine Tendenz zur allgemeinen Senkung der Steuersätze erkennbar, 
die in einigen Ländern zu systematischen Reformen der Steuergesetze 
führte, um im globalen Steuerwettbewerb mithalten zu können. Durch 
den EU-Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder mit teilweise 
sehr niedrigen Steuersätzen ist dieser Wettbewerb in Europa erheblich
verschärft worden.
Neuerungen knüpfen an bestehendes Steuerrecht an
Die Steuerreform ist aber nicht nur eine Antwort auf ein 
verändertes steuerliches Umfeld. "Die vorliegende 
Steuerreformkonzeption knüpft auch an das bestehende Steuergesetz an,
das unter den Gesichtspunkten der internationalen Wettbewerbs- und 
Leistungsfähigkeit weiterentwickelt wurde", sagt Regierungschef Otmar
Hasler. "Dabei wurden auch Anforderungen wie Attraktivität der 
Besteuerung, europarechtliche und internationale Kompatibilität sowie
Steuergerechtigkeit und Einfachheit der Handhabung berücksichtigt."
Die Besteuerung der natürlichen Personen
Für die Besteuerung von natürlichen Personen sieht das Konzept 
weiterhin eine Kombination aus Vermögens- und Erwerbssteuer vor, 
deren Steuersätze in einem festen Verhältnis zueinander stehen. Die 
Vermögensbesteuerung wird durch die Überleitung des Vermögens in eine
gesonderte Erwerbsart erfolgen, wodurch die Vermögens- und 
Erwerbsbesteuerung besser miteinander verzahnt werden. Ziel ist 
vorerst eine standardisierte Vermögensertragsbesteuerung, die 
längerfristig in eine zinsbereinigte Einkommenssteuer integriert 
werden kann. "Die Integration von Vermögens- und Erwerbssteuer 
erlauben es, den bisherigen, vergleichsweise komplex ausgestalteten 
Progressionszuschlag sowie den Alleinerziehenden- oder den 
Verheiratetenabzug durch angepasste Abzugs- und Freibeträge und einen
Fünf-Stufen-Tarif zu ersetzen und damit deutlich zu vereinfachen", 
sagt Regierungschef Otmar Hasler.
Einheitliche Ertragssteuer für Unternehmen
In Liechtenstein steuerpflichtige juristische Personen, die 
gewerblich tätig sind, unterliegen nach dem Steuerkonzept nur noch 
der Ertragssteuer und ergänzend der Grundstückgewinnsteuer. Auf die 
Erhebung der bisherigen Kapitalsteuer wird ebenso verzichtet wie auf 
die Einhebung einer Couponsteuer auf Wertpapiere. Im Bereich der neu 
geregelten Ertragssteuer wird ein moderater Ertragssteuersatz - 
Vorschlag von nominell 12,5 Prozent - erhoben, der mit einer 
Freistellung von Beteiligungserträgen und Beteiligungsgewinnen sowie 
einem Eigenkapitalabzug kombiniert wird. Darüber hinaus soll die 
Einführung einer Gruppenbesteuerung für konzernverbundene Unternehmen
ermöglichen, allfällige Verluste innerhalb eines nationalen oder 
internationalen Konzerns in derselben Periode auszugleichen. Die 
Ertragssteuerpflicht von Unternehmen hängt mit dem 
liechtensteinischen Sitz der Geschäftsleitung oder mit dem Bestehen 
einer liechtensteinischen Betriebsstätte zusammen: Befindet sich der 
Geschäftsleitungssitz in Liechtenstein, so besteht unbeschränkte 
Steuerpflicht; wenn das Unternehmen nur eine Betriebsstätte in 
Liechtenstein besitzt, so gilt eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Edgar Nipp, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 15

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