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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung erlässt Verordnung: An- und Abflüge auf dem Heliport Balzers (FL) aus Nicht-Schengenstaaten untersagt

Vaduz (ots)

Vaduz, 24. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 24. Juni 2008 eine Verordnung über Flüge von oder nach 
Liechtenstein genehmigt. Eine im Januar 2000 beschlossene Richtlinie 
der Regierung über die Durchführung von Personenkontrollen auf dem 
Helikopterlandeplatz Balzers (FL) anlässlich von Direktflügen von 
Balzers (FL) an Orte ausserhalb Liechtensteins oder der Schweiz oder 
umgekehrt konnte aufgehoben und in der neuen Verordnung nunmehr 
materiell entsprechend umgesetzt werden.
Kein Immigrationsrisiko für den Schengen-Raum
Im Rahmen des laufenden Beitrittes Liechtensteins zu Schengen, und
insbesondere auch im Hinblick auf einen begrenzten Zeitraum, werden 
An- und Abflüge auf dem Heliport Balzers (FL) aus 
Nicht-Schengenstaaten untersagt. Regierungsrat Martin Meyer: "Durch 
die zeitlich begrenzte Massnahme wird sichergestellt, dass 
Liechtenstein de facto keine Schengen-Aussengrenze hat und somit auch
bei offenen Grenzen kein Immigrationsrisiko für den Schengenraum 
darstellt." Nach der derzeit stattfindenden Überprüfung der 
Sicherheitssituation wird das Netz der polizeilichen 
Ausgleichsmassnahmen in Liechtenstein zielgerichtet ausgebaut. "Wir 
werden in Liechtenstein keinen schlagartigen Systemwechsel erleben, 
sondern eine lageangepasste Umstellung auf das neue Sicherheitssystem
vornehmen. Ziel ist vor allem auch die Erhaltung des hohen 
Sicherheitsniveaus in den Grenzregionen", erklärt Martin Meyer.
Die Richtlinien aus dem Jahre 2000 wurden den heutigen 
Gegebenheiten entsprechend angepasst und durch das nunmehr befristet 
notwendige Verbot von Direktflügen aus Staaten, die durch keines der 
Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden sind, entsprechend ersetzt.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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