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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesetz über demographische Massnahmen der Familienpolitik

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. Mai (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung eines Gesetzes über 
demographische Massnahmen der Familienpolitik sowie die Abänderung 
des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) 
genehmigt und einer breiten Öffentlichkeit zur Vernehmlassung 
unterbreitet.
Im September-Landtag 2007 wurde die Beantwortung des Postulats 
über die Familienförderung vom 19. April 2006 einhellig 
abgeschrieben. In der Beantwortung wurden diverse Handlungsfelder der
Regierung aufgezeigt und konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Dazu 
gehörte auch die Schaffung einer demographischen Massnahme in Form 
des Familiengeldes.
Mit der zur Vernehmlassung stehenden Gesetzesvorlage wird das 
Familiengeld konkret ausgestaltet. Darüber hinaus sollen mit der 
Abänderung des Steuergesetzes steuerliche Abzugsbeträge für die 
Kinderbetreuung durch Drittpersonen eingeführt sowie der maximale 
Abzug für Ausbildungskosten erhöht werden. Gemeinsam mit weiteren 
familienpolitischen Massnahmen, beispielsweise dem Projekt 
ausserschulische Tagesstrukturen, soll das neue Gesetz sowie die 
Abänderung des Steuergesetzes die Familien stärken und sowohl eine 
echte Wahlfreiheit bei der Organisation der Erziehungsarbeit als auch
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Gleichzeitig soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für die 
Betreuung von Kindern durch Drittpersonen von höchstens 6'000 Franken
pro Kind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen. Durch die 
Erhöhung des maximalen Abzuges der Ausbildungskosten auf 25'000 
Franken wird den maximal anerkennbaren Kosten laut dem 
Stipendiengesetz vom 1. August 2005 Rechnung getragen.

Kontakt:

Ressort Familie und Chancengleichheit
Christian Blank, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 76 90

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