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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Modernisierung des schiedsrichterlichen Verfahrens - Vernehmlassungsvorlage verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. Mai (pafl) - Die Regierung hat an der
Sitzung vom 6. Mai 2008 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die 
Totalrevision des schiedsrichterlichen Verfahrens verabschiedet. Die 
Bestimmungen über das aktuelle schiedsrichterliche Verfahren stammen 
in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1895 und wurden im Rahmen der 
Zivilprozessordnung im Jahr 1912 aus dem österreichischen Recht 
rezipiert. Sie entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine 
zeitgemässe, insbesondere der internationalen 
Handelsschiedsgerichtsbarkeit verpflichteten Regelung des 
Schiedsrechts.
Das Regierungsprogramm 2005 bis 2009 sieht unter anderem auch die 
Prüfung des Beitritts Liechtensteins zum UN-Übereinkommen über die 
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, 
abgeschlossen in New York am 10. Juni 1958 (New Yorker Übereinkommen)
vor. "Ein Beitritt zu diesem Übereinkommen ist aber nur sinnvoll, 
wenn unser Schiedsrecht auch internationalen Standards entspricht", 
erläutert Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als 
zuständiger Justizminister die Beweggründe der Vorlage und erklärt 
weiter: "Deshalb gilt es zunächst die Grundlage zu schaffen und die 
in ihrem Wesen über 100 Jahre alten Bestimmungen zum Schiedsrecht 
einer Modernisierung zu unterziehen. Damit schlagen wir gleichzeitig 
die Brücke für eine internationale Anwendbarkeit."
Die Schaffung eines modernen Schiedsrechts bildet darüber hinaus 
einen wichtigen Teil der Umsetzungsinitiativen im Rahmen der 
Projektes FUTURO. Liechtenstein soll - so der Schlussbericht FUTURO -
international als Schiedsgerichtsstandort etabliert werden.
Die Vorlage orientiert sich an österreichischem Recht. In 
Österreich trat am 1. Juli 2006 mit dem 
Schiedsrechts-Änderungs-Gesetz eine Totalrevision des Schiedsrechts 
in Kraft, welche sich wiederum an den Empfehlungen des 
UNCITRAL-Modellgesetzes über die internationale 
Handelsschiedsgerichtsbarkeit orientierte. Die vorgeschlagenen 
Regelungen sollen den Wirtschaftsstandort Liechtenstein dadurch 
stärken, dass sie Liechtenstein zu einem attraktiven Schiedsort 
machen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 11. Juli 2008; der Bericht kann
bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li 
(Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 27

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