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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Waffengesetz wird abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet
mit Bericht und Antrag dem Landtag die Abänderung des Waffengesetzes.
Damit wird ein Urteil des Staatsgerichtshofes umgesetzt und das 
Verbot von besonders gefährlichen Waffen und besonders gefährlicher 
Munition verfassungskonform im Waffengesetz geregelt.
Im Jahr 1999 hat die Regierung Flinten (Schrotgewehre) mit 
Vorderschaftrepetiersystem sowie neuartige gefährliche Munitionstypen
verboten. Das Verbot wurde mit der zum Waffengesetz erlassenen 
Verordnung umgesetzt. Der Staatsgerichtshof hat festgestellt, dass 
das Verbot grundsätzlich verfassungsgemäss erlassen worden sei. Er 
hob die Bestimmungen über das Verbot der Flinten mit 
Vorderschaftrepetiersystem trotzdem als verfassungswidrig auf, da ein
Verbot durch eine auf das Waffengesetz gestützte Verordnung nicht 
dauernd Bestand haben könne. Es obliege dem Gesetzgeber, welche 
Waffen und Munitionstypen er als besonders gefährlich taxiere und 
verboten haben möchte.
Da aus der Sicht der Regierung von den Schusswaffentypen der 
Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem nach wie vor eine besondere 
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, soll das Verbot 
dieser Schusswaffen, analog der geltenden Regelung in Österreich, in 
den bestehenden Katalog der verbotenen Waffen im Waffengesetz 
aufgenommen werden. Gleichzeitig soll der Verbotskatalog zum einen um
Flinten, die eine bestimmte Länge unterschreiten (abgesägte Flinten),
und zum anderen um besonders gefährliche Munition, für welche es 
keine legale Verwendung gibt, ergänzt werden.
Weiters soll der Artikel über Verwaltungsübertretungen, der vom 
Staatsgerichtshof ebenfalls als verfassungswidrig aufgehoben wurde, 
mit einem neuen verfassungskonformen Straftatenkatalog wieder 
eingeführt und konkretisiert werden. Dadurch soll eine präventive 
Wirkung erzielt werden, um beispielsweise die Pflicht zur sicheren 
Aufbewahrung von Waffen und Munition, der Missbrauchsverhütung oder 
der Buchführungspflicht der Waffenhändler nachhaltig durchsetzen zu 
können.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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