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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren dem Landtag unterbreitet

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. Februar (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag über die Abänderung
des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen sowie einen Bericht 
und Antrag über die Abänderung dieses Gesetzes im Bereich der 
Sektoren (Wasser-, Energie-, Verkehrsversorgung und 
Telekommunikation). Damit werden EWG/EG-Richtlinien in nationales 
Recht umgesetzt.
Mit den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG wurden die 
Richtlinien über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe 
öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie im 
Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung und in der 
Telekommunikation geändert. Damit wird den Forderungen nach 
Vereinfachung und Modernisierung entsprochen, die sowohl von den 
Auftraggebern als auch von den Wirtschaftsteilnehmern geäussert 
wurden. Die Richtlinien stützen sich dabei auf die im Vertrag zur 
Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankerten Grundsätze: 
Gleichbehandlung, transparenter und nicht diskriminierender 
Wettbewerb, Verhältnismässigkeit, gegenseitige Anerkennung und Kampf 
gegen Betrug und Korruption.
Durch die Anpassung soll neuen Technologien und Veränderungen des 
wirtschaftlichen Umfelds Rechnung getragen werden, insbesondere wird 
ein neues Verfahren eingeführt, der so genannte wettbewerbliche 
Dialog. Darüber hinaus wird die Entwicklung elektronischer Verfahren 
gefördert, wie beispielsweise durch die Einführung eines dynamischen 
Beschaffungssystems und der elektronischen Auktion. Weiters sieht die
Richtlinie die Möglichkeit vor, Rahmenvereinbarungen abzuschliessen.
Neben dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und 
Dienstleistungsaufträge (ÖAWG) sind auch die Verordnung über die 
Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und 
die Kundmachung der Schwellenwerte anzupassen. Ebenso anzupassen sind
das ÖAWSG, die Verordnung und die Kundmachung der Schwellenwerte im 
Bereich der Sektoren.

Kontakt:

Stabsstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert
Tel.: +423 236 62 70

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