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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnungen im Bildungsbereich abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2007 drei Verordnungen im 
Bildungsbereich abgeändert. Es handelt sich um die 
Schulorganisationsverordnung, die Verordnung über die besonderen 
schulischen Massnahmen sowie die Lehrerdienstverordnung.
Abänderung der Schulorganisationsverordnung
Im Dezember 2007 hat die Regierung dem Konzept zur Einführung des 
Unentgeltlichkeitsprinzips an den öffentlichen Kindergärten, 
Primarschulen und Sekundarschulen der Stufe 1 bis 4 zugestimmt. 
Dieses sieht vor, dass die Kosten der Lehrmittel und der 
Schulveranstaltungen vollständig von den Schulträgern übernommen 
werden und von den Eltern lediglich für ganz- oder mehrtägige 
Veranstaltungen ein Verpflegungsbeitrag erhoben werden kann. Zur 
Umsetzung dieses neuen Konzepts hat die Regierung nun die bislang 
gültige Verordnung über die verbilligte Abgabe von Lehrmitteln und 
Schulmaterial ausser Kraft gesetzt und die notwendigen Änderungen in 
die Verordnung über die Organisation der öffentlichen Schulen 
aufgenommen.
Abänderung der Lehrerdienstverordnung
Im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Stelle für den 
Rektor/die Rektorin des Liechtensteinischen Gymnasiums hat die 
Regierung die Entlastung für die Schulleitung des Gymnasiums um 10 
Lektionen erhöht. Ausserdem wird mit dieser Abänderung eine kleine 
Ungereimtheit bei der Regelung der unentgeltlichen Erteilung von 
Aushilfsstunden beseitigt. Neu sollen Lehrpersonen ab einem 
Beschäftigungsgrad von 40 Prozent und nicht wie bisher erst ab 41 
Prozent in die Verpflichtung, unentgeltliche Aushilfsstunden zu 
erteilen, mit einbezogen werden. Ebenso ist für die Bemessung des 
Beschäftigungsgrades der effektive und nicht mehr der vertragliche 
Beschäftigungsgrad massgeblich.
Bei der dritten Verordnung handelt es sich um die Verordnung über 
die besonderen schulischen Massnahmen, die 
pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, die Sonderschulung sowie den 
Schulpsychologischen Dienst. Bei dieser Verordnung geht es um die 
Umsetzung des Unentgeltlichkeitsprinzips im Sonderschulbereich. Es 
wird hier der Verpflegungsbeitrag der Eltern festgelegt. Materiell 
ändert sich nichts, es wird damit lediglich die Praxis gesetzlich 
gesichert.

Kontakt:

Schulamt
Helmut Konrad
Tel.: +423/236 67 58

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