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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ein modernes Sachenrecht für Liechtenstein

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. November (pafl) - In den vergangenen
Jahrzehnten ist das Sachenrecht in der Schweiz, welches als 
Rezeptionsvorlage des heutigen liechtensteinischen Sachenrechts 
diente, verschiedentlich novelliert worden. Diese Änderungen wurden 
von Liechtenstein nicht, beziehungsweise nur unvollständig, 
nachvollzogen. Seit der Einführung des Sachenrechts im Jahre 1923 
sind demnach die sachenrechtlichen Bestimmungen im Wesentlichen 
unverändert geblieben und daher nicht mehr geeignet, den modernen 
Herausforderungen, insbesondere an eine zeitgemässe Grundbuchführung,
zu entsprechen. Ein modernes Sachenrecht zählt nicht zuletzt zu den 
entscheidenden institutionellen Rahmenbedingungen einer 
funktionsfähigen Wirtschaft und ist somit ein wichtiger 
Standortfaktor.
Basierend auf den Ergebnissen der Arbeit einer von der Regierung 
bereits im Jahre 1996 zur Ausarbeitung eines 
Grundbuchbereinigungsgesetzes eingesetzten Kommission wurde das 
Projekt vom Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt und in weiterer
Folge vom Ressort Justiz bearbeitet und im Sommer des vergangenen 
Jahres ein Vernehmlassungsbericht verabschiedet. Die Ergebnisse 
dieser durchwegs positiv aufgenommenen Vernehmlassung wurden in den 
aktuell von der Regierung verabschiedeten Bericht und Antrag 
eingearbeitet, wobei die in der Schweiz derzeit noch pendente 
Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts erst im Rahmen 
eines weiteren Schrittes nachvollzogen werden soll, um dem 
Gesetzgebungsprozess in der Schweiz nicht vorzugreifen. Ein anderer 
Teil des Vernehmlassungsberichtes, die Umsetzung der Richtlinie 
2002/47/EG betreffend Finanzsicherheiten, wurde in einen separaten 
Bericht und Antrag übernommen  und ist bereits im September vom 
Landtag beschlossen worden.
Das gegenständliche Vorlagenpaket beinhaltet Regelungen zur 
Modernisierung des Grundbuchrechts im Allgemeinen, beispielsweise die
Schaffung der Grundlagen für eine Grundbuchverordnung, aber auch die 
Bereitstellung praktikablerer Mittel zur Bereinigung des Grundbuches 
sowie weitere Verbesserungs- beziehungsweise Modernisierungsschritte 
wie die gesetzliche Regelung des EDV-Grundbuchs sowie des 
elektronischen Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuch- und 
Öffentlichkeitsregisteramt in Grundbuchangelgenheiten.
Die vorgeschlagenen Änderungen orientieren sich sowohl was die 
gesetzlichen Grundlagen betrifft als auch im Bereich der technischen 
Umsetzung der Modernisierung des Grundbuchs an den entsprechenden 
Regelungen und Gegebenheiten in der Schweiz. Dies entspricht der 
Tradition des schweizerischen Rechts als Rezeptionsgrundlage im 
Sachenrecht.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden Bericht und
Antrag zur Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze ein 
wichtiges Massnahmenpaket zur Stärkung der institutionellen 
Rahmenbedingungen vorgeschlagen wird.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
Tel.: +423/236 74 25

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