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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Projektförderung nach Milchmarktordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 5. September (pafl) - Die Regierung hat mit
einer Abänderung der Verordnung über den Milchmarkt den Termin für 
die Einreichung eines Gesuchs für die Bewilligung von Projekten im 
Bereich der Milchmarktordnung auf spätestens 30. November vorverlegt.
Die Prüfung durch das Landwirtschaftsamt und die Bewilligung durch 
die Regierung erfolgen danach innert einem Monat.
Um eine vorausschauende Projektplanung und eine professionelle 
Umsetzung erreichen zu können bedarf es einer entsprechenden 
Vorlaufzeit. Beim bisher angewandten Gesuchs- und Bewilligungsmodus 
wurden die jeweiligen Projekte, aufgrund der geltenden Frist für die 
Einreichung des Gesuchs bis 31. März und der notwendigen Prüfungs- 
und Bewilligungszeit durch das Landwirtschaftsamt und die Regierung, 
erst gegen Mitte des Jahres bewilligt. Dies erschwerte bisher eine 
professionelle Umsetzung der eingereichten Projekte.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00

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