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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme zum Kulturförderungsgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. August (pafl) - In der Mai-Sitzung des
Landtags wurde die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des
Kulturförderungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über die 
Kulturstiftung Liechtenstein in erster Lesung beraten. Die Regierung 
hat nun die Fragen, die bei der Behandlung dieser Gesetzesvorlage 
aufgeworfen wurden, beantwortet.
Grundsätzlich hält die Regierung fest, dass mit der 
Regierungsvorlage nahezu alle Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der
staatlichen Förderung kultureller Tätigkeit von der Regierung an die 
Kulturstiftung Liechtenstein übertragen werden. Damit wird eine 
grundlegende Neuausrichtung im Bereich der Kulturförderung 
ermöglicht. Bei der Regierung verbleiben nur noch wenige Aufgaben, 
wie die Genehmigung der Reglemente und der Personalplanung, des 
Jahresbudgets, des Jahresberichts und der Jahresrechung sowie die 
Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrates und die Bestimmung des 
Präsidenten oder der Präsidentin. Ein Verbleib dieser Aufgaben bei 
der Regierung als Aufsichtsbehörde ist nicht nur angebracht, sondern 
auch sinnvoll.
Zur Frage der Bestellung in den Stiftungsrat der Kulturstiftung 
Liechtenstein erläutert die Regierung ausführlich, dass grundsätzlich
für alle interessierten Personen, insbesondere auch alle aktiven 
Kulturschaffenden, eine Bestellung in Betracht kommt. Zur Vermeidung 
einer Interessenskollision sind jedoch die Mitglieder des 
Stiftungsrates sowie die Geschäftsführung der Kulturstiftung 
Liechtenstein von einer Förderung nach dem Kulturförderungsgesetz 
ausgeschlossen, solange sie dem Stiftungsrat angehören 
beziehungsweise als Geschäftsführer/in tätig sind.
Zur Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrats hält die 
Regierung nach nochmaliger, eingehender Prüfung am vorgeschlagenen 
Bestellungsrecht fest. Eine Ausschreibung macht wenig Sinn, da in 
einem Kleinstaat wie Liechtenstein die geeigneten Personen genügend 
Möglichkeiten haben auf sich aufmerksam zu machen, daher bekannt sind
und direkt angefragt werden können. Die Regierung geht bei der 
Zusammensetzung des Stiftungsrates vom Kompetenz- beziehungsweise 
Qualifikationsprinzip aus. So sollen im Stiftungsrat 
selbstverständlich Vertreter aus Kunst und Kultur Einsitz nehmen. 
Darüber hinaus ist es aber auch angebracht, Fachleute mit 
juristischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu 
berücksichtigen. Wichtig ist eine ausgewogene Besetzung mit 
kompetenten Personen, welche einen möglichst objektiven und gerechten
Förderbetrieb garantieren.

Kontakt:

Ressort Kultur
Wendula Matt
Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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