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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesetz über die Milchmengenregelung in Vorbereitung

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. August (pafl) - Die liechtensteinische
Milchwirtschaft ist durch den Zollvertrag eng mit der Schweiz 
verbunden. Weil die Schweiz ab 2009 definitiv aus der 
Milchkontingentierung aussteigt und dadurch ein erheblicher Mengen- 
und Preisdruck entstehen wird, besteht ein dringender Handlungsbedarf
für Liechtenstein. Ziel eines von der Regierung zuhanden des Landtags
verabschiedeten Milchmengenregelungsgesetzes ist es, der 
Liechtensteiner Milchwirtschaft eine Lösung zu bieten, welche der 
Branche eine möglichst optimale Vorbereitung auf die Aufhebung der 
Milchkontingentierung in der Schweiz ermöglicht. Dazu müssen die 
notwendigen Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige 
Milchproduktion geschaffen werden.
Das von der Regierung vorgelegte Milchmengenregelungsgesetz sieht 
vor, die Verkehrsmilchproduktion weiterhin an den Inlandverbrauch 
anzugleichen. Die Milchkontingentierung soll jedoch flexibilisiert 
und die Eigenverantwortung der Branche gestärkt werden. Damit wird 
auch die Forderung des Landwirtschaftlichen Leitbildes erfüllt, dass 
sich der Staat vermehrt aus der aktiven Agrarmarktpolitik 
zurückzieht.
Das Gesetz sieht als Zwischenschritt vor, die einzelbetriebliche 
Milchkontingentierung in ein Landeskontingent umzuwandeln. Damit 
werden wesentliche Nachteile des heutigen Systems (einzelbetriebliche
Milchkontingentierung) eliminiert. Die Zuteilung der 
einzelbetrieblichen Liefermenge an die einzelnen Betriebe wird an 
eine liechtensteinische Produzentenorganisation delegiert. Damit wird
eine Flexibilisierung bei der Zuteilung von einzelbetrieblichen 
Liefermengen und gleichzeitig die organisatorische Vorbereitung der 
Produzentenorganisation auf den definitiven Ausstieg erreicht. Für 
die bis zur definitiven Aufhebung der Milchkontingentierung an 
private Akteure übertragenen Arbeiten soll mittels 
Leistungsvereinbarung eine finanzielle Beteiligung festgelegt werden.
Der früheste Zeitpunkt für den definitiven Ausstieg Liechtensteins
ist der 1. Januar 2010 beziehungsweise das Milchjahr unmittelbar nach
der Aufhebung der Milchkontingentierung in der Schweiz. 
Voraussichtlich muss jedoch mit der definitiven Aufhebung zugewartet 
werden, bis keine mengenabhängigen oder produktionsbeeinflussenden 
Zahlungen gemäss Milchmarktordnungsgesetz (vor allem 
Verarbeitungsprämien und Infrastrukturbeiträge) mehr getätigt werden.
Die Verzögerung der Aufhebung gegenüber der Schweiz um einige wenige 
Jahre ist als nicht gravierend zu beurteilen, da die Liechtensteiner 
Betriebe bereits heute über verhältnismässig grosse Milchkontingente 
verfügen. Die Auswirkungen der Verzögerung werden zudem stark 
gemildert, indem als Übergangslösung ein Landeskontingent eingeführt 
wird, welches gegenüber der heutigen Situation mit 
einzelbetrieblicher Milchmengenregelung ein erhebliches 
Flexibilisierungspotential bietet.

Kontakt:

Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00

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