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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anerkennung von Hochschuldiplomen

(ots)

Vaduz, 16. August (pafl) -

Die Regierung schlägt in einem
zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag vor, das 
Gesetz über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen 
Befähigungsnachweisen total zu revidieren. Das vorgelegte Gesetz 
regelt Fragen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insoweit 
diese nicht schon durch die berufsspezifischen Gesetze beantwortet 
werden. Anlass zu dieser Revision gibt die neue EU-Richtlinie, welche
bis zum 20. Oktober 2007 umzusetzen ist.
Das Gesetz beschränkt sich darauf, das allgemeine System der 
Anerkennung zu regeln, und zwar im Hinblick auf die ständige 
Niederlassung in Liechtenstein. Die automatische Anerkennung sowie 
die Dienstleistungsfreiheit werden in den berufsspezifischen Gesetzen
geregelt wie zum Beispiel im Gesetz über die Rechtsanwälte, im 
Ärztegesetz oder im Lehrerdienstgesetz.
Insoweit aber Fragen der Anerkennung von beruflichen 
Qualifikationen nicht durch diese berufsspezifischen Gesetze 
beantwortet werden, gilt subsidiär das Gesetz über die Anerkennung 
von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen.

Kontakt:

Ressort Bildungswesen
Simon Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 76 68
simon.biedermann@mr.llv.li

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