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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassung zur Revision der Lehrerbesoldung

(ots)

Vaduz, 4. Juli (pafl) -

Am 3. Juli 2007 hat die Regierung
den Vernehmlassungsbericht zur Revision der Lehrerbesoldung 
verabschiedet. Ziele der Reform sind unter anderem eine Überführung 
in das System der Landesverwaltung, ein Zusammenrücken der einzelnen 
Lehrerkategorien, die Berücksichtigung neuer Ausbildungswege sowie 
die Wahrung heutiger Besitzstände.
Bis zum 1. Januar 2004 gab es für die Bediensteten der 
Landesverwaltung und für das Lehrpersonal ein einheitliches 
Besoldungsgesetz. Damals erhielt das Landespersonal ein modernes 
Besoldungsgesetz, währenddem für das Lehrpersonal weiterhin das 
bisherige Besoldungsgesetz galt. Dies sollte sich nach Willen des 
Landtags jedoch nach einer Übergangszeit ändern.
Folgende Leitfragen bildeten die Eckpunkte der ersten 
Projektphase: Ist das bisherige Besoldungsschema noch 
anforderungsgerecht, auch im Vergleich zwischen den verschiedenen 
Lehrerkategorien? Ist ein leistungsunabhängiger Stufenautomatismus 
noch zeitgerecht? Sind die heutigen Gehaltskarrieren angesichts der 
geänderten Berufseintrittszeitpunkte noch gerechtfertigt? Bei welcher
Lehrerkategorie haben geänderte Ausbildungswege Einfluss auf die 
Gehaltsschemas, und für wen? Wie kann das bisherige in ein neues 
Gehaltsschema überführt werden, möglichst ohne an Besitzständen zu 
rühren?
Abstände verringern sich
Der Vernehmlassungsbericht zeigt auf, dass es sinnvoll ist, die 
ordentliche Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer nach demselben 
System wie bei den Staatsangestellten festzulegen. Zu diesem Zweck 
wurden repräsentative Lehrerstellen nach sachlichen Kriterien 
bewertet, wobei grundsätzlich das auch für die Staatsangestellten 
massgebliche  Bewertungsschema angewendet wurde. Wo lehrerspezifische
Anforderungen bestehen, wurde das Schema geringfügig modifiziert. In 
der Folge wurden die nach Schulstufen und Fachbereichen bewerteten 
Lehrerstellen zu Richtpositionen zusammengefasst. Als Ergebnis ist 
dabei, insbesondere auch unter Berücksichtigung der neuen 
Ausbildungswege für Kindergärtnerinnen und Primarschullehrpersonen, 
herausgekommen, dass sich die Abstände zwischen den Schulstufen von 
der Kindergärtnerin bis zur Gymnasiallehrperson wesentlich 
verringern.  Auf der Sekundarstufe I ist grundsätzlich eine 
besoldungsmässige Gleichbehandlung der auf dieser Stufe tätigen 
Lehrpersonen angezeigt.
Lehrerspezifische Regelung der Lohnentwicklung
Weiter zeigte es sich im Projektverlauf, dass der bisherige 
Stufenautomatismus nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. Wiederum 
erweist es sich als zweckmässig, wenn an dessen Stelle der für das 
Staatspersonal massgebliche Mechanismus für Besoldungsanpassungen 
tritt. Die Lohnentwicklung soll jedoch unter Berücksichtigung des 
Leistungsaspektes und der Beurteilungsressourcen lehrerspezifisch 
geregelt werden. Eine lohnrelevante Beurteilung soll nicht jährlich, 
sondern, zufolge der anders gearteten Führungsstrukturen und der 
knappen Beurteilungsressourcen (durchschnittlich 90  Lehrpersonen pro
Inspektor), in grösseren zeitlichen Abständen erfolgen. 
Lohnerhöhungen erfolgen im Rahmen des vom Landtag für die Anpassung 
des so genannten fixen Leistungsanteils bewilligten Kredites und 
gestützt auf die Verteilungsrichtlinien der Regierung. Diese 
Richtlinien können beispielsweise vorsehen, dass Lehrpersonen weiter 
entfernt vom Gehaltsmaximum prozentuell mehr als Lehrpersonen nahe 
dem Gehaltsmaximum erhalten. In bestimmten zeitlichen Abständen kann 
der Gehaltsanstieg unterbrochen werden, falls Personalgespräche und 
Zielvereinbarungen nicht die im Hinblick auf die Erfüllung der 
Stellenanforderungen als notwendig erachtete Qualitätsverbesserung 
erbracht haben.
Für besonderes Engagement sollen Lehrpersonen  vom selben 
Bonussystem wie das Staatspersonal profitieren können.
Bei der Integration der Lehrerbesoldungen in das neue 
Besoldungsgesetz werden aktuelle Besitzstände garantiert.

Kontakt:

Schulamt
Guido Wolfinger
Tel.: +423/236 67 50

Jürg Dinkelmann
Tel.: +423/236 67 52

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