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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neue Finanzierung von Erasmus-Programmen

(ots)

Vaduz, 5. Juni (pafl) -

Studierende, die im Rahmen des
ERASMUS-Programmes während ihres Studiums einen Studienaufenthalt 
oder ein Praktikum in einem am Programm teilnehmenden Land 
absolvieren, werden für die Dauer ihres Aufenthaltes finanziell 
unterstützt. Im Rahmen des neuen EU/EWR-Bildungsprogrammes "Programm 
für lebenslanges Lernen" wurden die Zuschüsse neu festgelegt. Dies 
hat die Regierung veranlasst, die finanzielle Unterstützung für die 
Teilnehmer eines ERASMUS-Programms für die Dauer ihres Aufenthaltes 
ab dem Studienjahr 2007/08 wie folgt anzupassen:
a) Studierende einer liechtensteinischen Hochschulinstitution, 
welche die Staatsbürgerschaft eines am Programm teilnehmenden Landes 
besitzen beziehungsweise in Liechtenstein als anerkannte Flüchtlinge,
staatenlose Personen oder permanent Ortsansässige wohnhaft sind, 
werden mit 50 Prozent der von der EU-Kommission herausgegebenen 
maximalen Monatspauschalen aus EU-Mitteln unterstützt. Des Weiteren 
bekommen diese Studierenden vom Land Liechtenstein 150 Franken pro 
Monat aus nationalen Mitteln;
b) Studierende einer liechtensteinischen Hochschulinstitution, 
welche die Bedingungen gemäss Punkt a) nicht erfüllen, werden aus 
nationalen Mitteln mit 50 Prozent der von der EU-Kommission 
herausgegebenen maximalen Monatspauschalen unterstützt.
c) Liechtensteinische Staatsangehörige, welche in einem anderen am
Programm teilnehmenden Land oder in der Schweiz studieren, werden von
diesen Ländern für ihre Teilnahme am ERASMUS-Programm mit EU-Mitteln 
finanziell unterstützt. Um eine Ungleichheit gegenüber den in 
Liechtenstein studierenden Personen zu vermeiden, werden diese 
liechtensteinischen Staatsangehörigen zusätzlich aus nationalen 
Mitteln finanziert, so dass sie gleich behandelt werden wie die unter
Punkt a) erwähnten Studierenden an einer liechtensteinischen 
Hochschule. Diese Studierenden erhalten somit aus nationalen Mitteln 
die Differenz zwischen dem ERASMUS-Zuschuss, welchen sie von dem Land
erhalten, in dem sie studieren, und dem Betrag, den sie als 
Studierende an einer liechtensteinischen Hochschule erhalten würden.
Bisherige Finanzierung
Im Rahmen des neuen EU/EWR-Bildungsprogrammes "Programm für 
lebenslanges Lernen" können Studierende dank der Aktion ERASMUS 
während ihres Studiums einen drei- bis zwölfmonatigen 
Studienaufenthalt an einer Hochschule eines anderen Teilnehmerlandes 
verbringen oder neu auch ein drei- bis zwölfmonatiges Praktikum 
absolvieren. In der Vergangenheit hat das Land Liechtenstein diese 
Studierenden für die Zeit ihres ERASMUS-Studienaufenthaltes 
grosszügig unterstützt.
Neue Finanzierung
Mit der Einführung des neuen Bildungsprogramms hat die 
EU-Kommission eine Liste mit maximalen Pauschalsätzen für die 
Zielländer herausgegeben. Das heisst, die Nationalagenturen haben die
Möglichkeit, die Studierenden mit 50 bis 100 Prozent dieser 
Pauschalsätze zu unterstützen.
Aufgrund von Richtlinien der EU-Kommission können nur Studierende 
an einer liechtensteinischen Hochschulinstitution, welche in 
Liechtenstein wohnhaft sind oder die Staatsbürgerschaft eines am 
Programm teilnehmenden Landes besitzen, mit EU-Mitteln unterstützt 
werden. Alle anderen Studierenden (Liechtensteinische Staatsbürger, 
welche ausserhalb Liechtensteins studieren, sowie Studierende an 
liechtensteinischen Hochschulinstitutionen ohne Staatsbürgerschaft 
eines am Programm teilnehmenden Landes) können nur mit nationalen 
Mitteln unterstützt werden.

Pressekontakt:

Schulamt
Nadine Batliner
Tel.: +423/236 67 82

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