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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Implementierungsplan zum Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe

Vaduz, 25. April (pafl) -

(ots)

Liechtenstein hat durch die Übermittlung des National Implementation Plan (NIP) alle Anforderung des Stockholmer Übereinkommens erfüllt. Er wird in diesen Tagen an die Konferenz der Vertragsparteien übermittelt.

Liechtenstein ratifizierte das
Stockholmer Übereinkommen am 3. Dezember 2004. Im März 2005 trat die 
Konvention in Liechtenstein in Kraft. Gemäss dem Übereinkommen ist 
Liechtenstein verpflichtet, einen Durchführungsplan ("National 
Implementation Plan", NIP) zu erarbeiten. Er regelt die Erfüllung der
Verpflichtungen aus dieser Konvention und muss zwei Jahre nach 
Inkrafttreten an die Konferenz der Vertragsparteien übermittelt 
werden.
Das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über persistente 
organische Schadstoffe wurde im Rahmen des Umweltprogramms der 
Vereinten Nationen (UNEP) erarbeitet und hat zum Ziel, die 
menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen 
Schadstoffen (Persistent Organic Pollutant, POPs) zu schützen. Die 
POPs können sich via Luft und Wasser, aber auch über die 
Nahrungskette weltweit ausbreiten und werden praktisch nicht 
abgebaut. Deshalb gilt es, sie zu kontrollieren. Darunter fallen die 
neun Pestizide (Aldrin, Chlordan, DDT, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, 
Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen), eine Gruppe von 
Industriechemikalien (polychlorierte Biphenyle) sowie zwei Gruppen 
unerwünschter Nebenprodukte (polychlorierte Dibenzofurane und 
Dibenzodioxine). Sie sind auch unter dem Namen "das schmutzige 
Dutzend" bekannt. In Liechtenstein kommen praktisch keine 
persistenten organischen Schadstoffe vor. Die Erfüllung der 
Berichterstattungspflichten des Abkommens durch Liechtenstein ist 
deshalb als Signal für die Unterstützung von höheren Umweltstandards 
auf weltweiter Ebene anzusehen.
Der Bericht ist auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz und 
auf www.liechtenstein.li, unter der Rubrik Staat, Aussenpolitik 
aufgeschaltet. Später wird der Bericht auch auf der Homepage der UNEP
unter www.pops.int zu finden sein.

Pressekontakt:

Amt für Umweltschutz
Sven Bürzle
Tel.: +423/236 61 87)

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