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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Mindestgrenze für Mehrwertsteuerbefreiung

(ots)

Vaduz, 25. April (pafl) -

Die Regierung hat die
Verordnung zum Gesetz über die Mehrwertsteuer abgeändert. Diese 
Abänderung hat zur Folge, dass die Mindestgrenze  für die 
Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Privatgegenständen im 
Reiseverkehr von 400 Franken auf 300 Franken herabgesetzt wird. 
Weiters muss neu der Nachweis der Ausfuhr mit der zollamtlich 
gestempelten besonderen Veranlagungsverfügung erbracht werden. Bisher
war dies mit der zollamtlich gestempelten Kopie der 
Ausfuhrdeklaration möglich.
Diese Änderung wurde notwendig, nachdem das Eidgenössische 
Finanzdepartement die Verordnung über die Steuerbefreiung von 
Inlandlieferungen von Privatgegenständen zwecks Ausfuhr im 
Reiseverkehr erlassen hat. Diese Verordnung steht im Zusammenhang mit
der Schaffung der neuen schweizerischen Zollgesetzgebung und tritt 
auf 1. Mai 2007 in Kraft. Nachdem Liechtenstein die Mehrwertsteuer 
parallel mit der Schweiz eingeführt hat, erfordert die neue  
Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements eine Abänderung von
Artikel 36 der liechtensteinischen Mehrwertsteuerverordnung.
Die Verordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft

Pressekontakt:

Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15

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