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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision der Lehrerbesoldung wird weiter vorangetrieben

(ots)

Vaduz, 12. September (pafl) – Die Regierung hat im Rahmen der Revision der Lehrerbesoldung ein Konzept für ein neues Besoldungsmodell genehmigt. Die ordentliche Besoldung des Lehrpersonals soll demnach grundsätzlich nach demselben System wie bei den Staatsangestellten festgelegt werden.

Am 20. Dezember 2005 hatte die Regierung grünes Licht für die 
Erarbeitung eines neuen Besoldungsgesetzes für das 
liechtensteinische Lehrpersonal gegeben. In einem ersten Schritt hat 
das dafür eingesetzte Projektteam unter der Leitung des 
Lenkungsausschusses ein Konzept für ein neues Besoldungsmodell 
entwickelt. Das Konzept sieht vor, dass die Anfangsbesoldung des 
Lehrpersonals grundsätzlich neu nach demselben System wie bei den 
Staatsangestellten festgelegt werden soll.
Zu diesem Zweck werden als nächste Schritte repräsentative 
Lehrerstellen nach den für das Staatspersonal massgeblichen 
Kriterien bewertet. Wo es notwendig ist, soll zusätzlich nach 
Lehrer- spezifischen Kriterien zwischen den unterschiedlichen 
Lehrerstellen differenziert werden. Die bewerteten Stellen werden 
anschliessend zu Richtpositionen zusammengefasst, möglichst nach 
Schulstufen (Kindergartenstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I und 
Sekundarstufe II) differenziert.
Wie beim Staatspersonal soll auch beim Lehrpersonal der bisherige 
Stufenautomatismus mit betraglich festgelegter Gehaltskarriere 
abgeschafft werden. An dessen Stelle soll der auch für das 
Staatspersonal massgebliche Mechanismus für Besoldungsanpassungen 
treten. Die Lohnentwicklung soll jedoch unter Berücksichtigung des 
Leistungsaspektes und der Beurteilungsressourcen Lehrer-spezifisch 
geregelt werden. Anstelle des in der Landesverwaltung eingeführten 
Systems des Leistungsdialoges soll ein den Ansprüchen im Lehrberuf 
angemessenes und praktikables System eingeführt werden.
Das Konzept sieht vor, dass Gehaltserhöhungen, auch solche des 
Leistungsanteils, jährlich im Ausmass der vom Landtag beschlossenen 
Anpassungen erfolgen sollen. Bei noch zu definierenden Übergängen 
(insgesamt etwa drei- bis viermal in einer Besoldungskarriere) soll 
aber eine weitere Erhöhung des Leistungsanteils nur dann möglich 
sein, wenn auch die Leistung adäquat ist. Für besonderes Engagement 
soll als Förderinstrument ein mit der Landesverwaltung kompatibles 
Bonussystem eingeführt werden. Im Rahmen der Reform sollen aktuelle 
Besitzstände gewahrt bleiben.
Derzeit ist das Projektteam damit beschäftigt, die für die Bewertung 
der Stellen notwendigen Vorarbeiten zu leisten. Es ist vorgesehen, 
die Lehrerschaft in die Erarbeitung des Besoldungsmodells, 
insbesondere in die Stellenbewertung, einzubeziehen, sobald die für 
die Stellenbewertung erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind. 
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wird die Lehrerschaft 
voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres über das weitere 
Vorgehen informiert werden.

Kontakt:

Dr. Jürg Dinkelmann
Schulamt des Fürstentums Liechtenstein
Tel.: +423/236 67 52
juerg.dinkelmann@sa.llv.li

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