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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

(ots)

Vaduz, 28. Juli (pafl) -

Infolge der anhaltend hohen
Temperaturen und spärlichen Niederschläge herrscht im ganzen 
Liechtensteiner Wald, insbesondere aber in den mittleren und höheren 
Lagen, erhöhte Waldbrandgefahr. Die gelegentlichen Gewitter vermögen 
die Brandgefahr nur lokal und nur sehr kurzfristig zu entschärfen. 
Allgemein ist im Umgang mit Feuern im Freien momentan höchste 
Vorsicht geboten.
Gemäss Art. 22 des Waldgesetzes vom 25. März 1991, LGBl. 1991 Nr. 
42, kann die Regierung zur Verhinderung von Feuerschäden örtliche 
und zeitliche Feuerverbote erlassen.
Weil das gesamte Waldareal einer erhöhten Waldbrandgefahr ausgesetzt 
ist, hat die Regierung am 28. Juli 2006 ein die ganze Waldfläche 
einschliessendes, zeitlich beschränktes, absolutes Feuerverbot 
ausgesprochen. Insbesondere ist es verboten, im Wald und in 
Waldesnähe: - Feuer zu entfachen und Reisig zu verbrennen; - 
brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen; - zu grillieren 
(auch auf Grillplätzen). - Entwarnung und Aufhebung des Verbotes 
kann erst nach einer ausgiebigen Regenperiode gegeben werden. 
Bezüglich des Abbrennens von Höhenfeuern und der Abhaltung des 
Feuerwerks wird in rund zwei Wochen die Lage beurteilt und die 
Regierung dementsprechend entscheiden.

Kontakt:

Amt für Wald, Natur und Landschaft
Felix Näscher
Telefon +423 236 64 01

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