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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuer Tarif- und Finanzrahmen für Landesspital

Vaduz, 18. April (pafl) -

(ots)

Moderne Tarifvereinbarung und Globalbudgets sollen Landesspital stärken

Die Bedeutung des Liechtensteinischen
Landesspitals in Vaduz für die medizinische Grundversorgung in 
Liechtenstein soll im Rahmen der laufenden Gesundheitsreform 
nachhaltig gestärkt werden. Dieser Zielsetzung entsprechend wurden 
zwischen dem Landesspital und dem Land Liechtenstein rückwirkend auf 
den 1. Januar 2006 ein neuer Tarifververtrag und eine 
Globalbudgetvereinbarung getroffen. Damit verfügt das Landesspital 
auch künftig über einen modernen Budget- und Tarifrahmen, der den 
raschen Entwicklungen des Gesundheitswesens gerecht wird.
"Das Landesspital in Vaduz erfüllt im liechtensteinischen 
Gesundheitswesen zentrale Aufgaben im Bereich der medizinischen 
Grundversorgung. Die Bedeutung des Landesspitals in dieser Funktion 
soll durch verschiedene Massnahmen gestärkt werden. Mit der 
Unterzeichnung eines neuen Tarifvertrags sowie einer 
Globalbudgetvereinbarung unternimmt das Landesspital einen wichtigen 
Schritt in diese Richtung", hält Regierungsrat Martin Meyer 
anlässlich der Medienkonferenz im Landesspital in Vaduz fest.
Mehr Finanzkompetenzen für Spitalführung
Die Globalbudgetvereinbarung, die zwischen dem Landesspital und 
dem Land Liechtenstein ausgehandelt wurde, ersetzt die bisher 
gültige Defizitdeckung. Einerseits wird dadurch für den Staat der 
Finanzbedarf des Landesspitals besser planbar, andererseits erhält 
das Landesspital durch die Einführung von Globalbudgets mehr 
Eigenverantwortung. So entsteht in der Führung des Landesspitals 
mehr Freiheit betreffend die Haushaltsfinanzierung sowie die 
Mittelsteuerung. Das Globalbudget für das Jahr 2006 beträgt rund 
6.46 Mio. Franken.
Vertragsmodell aus der Schweiz
Die Einführung von Globalbudgets für das Landesspital war bereits 
im Gesetz über das Landesspital aus dem Jahr 1999 vorgesehen. Die 
nun erzielte Globalbudgetvereinbarung basiert dabei auf dem 
Vertragsmodell des Kantons St. Gallen. In verschiedenen Bereichen 
wurden jedoch liechtensteinspezifische Änderungen vorgenommen.
Die Globalbudgetvereinbarung umfasst sechs Bereiche. Erstens die 
gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie den Bereitschafts- und den 
Notfalldienst sowie die Aus- und Weiterbildung. Zweitens die 
stationäre Versorgung, bei der sich das Land prozentual beteiligt. 
Drittens die ambulante und teilstationäre Versorgung. Viertens 
Immobilien und Gebäudebewirtschaftung. Fünftens Projektfinanzierung 
allfälliger Sonderkredite sowie schliesslich sechstens 
liechtensteinspezifische Sonderabgeltungen.
Bessere Vergleichbarkeit in der Spitalregion
Neben dem Übergang zu Globalbudgets wurde zwischen dem 
Landesspital und dem Land Liechtenstein zudem ein neuer Tarifvertrag 
ausgehandelt. Dieser Tarifvertrag umfasst die Abgeltung der 
stationären, der teilstationären sowie der ambulanten medizinischen 
Leistungen. Der Vertrag basiert ebenfalls auf der korrespondierenden 
Vertragsstruktur aus der benachbarten Schweiz und entspricht 
betragsmässig dem Tarifvertrag, welcher zwischen der Spitalregion 2 
des Kantons St. Gallen (Grabs – Walenstadt – Altstätten) und 
Santésuisse besteht.
Durch diesen neuen Tarifvertrag wird das bisherige 
Verrechnungssystem durch eine neue pauschale Abgeltung ersetzt. 
Zudem wird die Vergleichbarkeit der von den Institutionen der 
Spitalregion gestellten Rechnungen erhöht.
Gleichstellung der Patienten
Überdies wird durch den neuen Tarifvertrag mit dem Landesspital 
eine Gleichstellung aller Patienten in der Grundversicherung 
erzielt. Unabhängig davon, ob eine Zusatzversicherung im 
Spitalbereich vorliegt, haben künftig alle Patienten des 
Landesspitals Vaduz Anrecht auf dieselben Leistungen aus der 
obligatorischen Krankenversicherung.
Der Tarifvertrag mit dem Landesspital sieht eine 
Finanzierungsbeteiligung des Landes von 23 Prozent und eine 
Beteiligung der Krankenkassen von 77 Prozent vor. Mit diesem 
Finanzierungsschlüssel der erbrachten medizinischen Leistungen kann 
sichergestellt werden, dass dem Staat durch den neuen Tarifvertrag 
gegenüber dem Vorjahr keine zusätzlichen Kosten resultieren.

Kontakt:

Karin Zech
Ressort Gesundheit
Tel.: +423 236 60 10

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