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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gewerbe- und Wirtschaftskammer als privatrechtliche Organisation

(ots)

Vaduz, 12. April (pafl) – Die Regierung will die Gewerbe- und Wirtschaftskammer von einer öffentlich-rechtlichen in eine privatrechtliche Rechtsform überführen. Ausserdem soll ein Gesetz über die Berufs-, Gewerbe- und Wirtschaftsvereinigungen geschaffen werden. Mit dem neuen Gesetz wird Rechtssicherheit und –klarheit geschaffen, dass insbesondere auch die von der Gewerbe- und Wirtschaftskammer und ihren Sektionen geschlossenen Gesamtarbeitsverträge weiterhin gültig sind. Der Entwurf des Gesetzes wird interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 20. Juni 2006 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) bezogen werden.

In Liechtenstein bestehen zahlreiche Berufs-, Gewerbe- und 
Wirtschaftsvereinigungen. Diese sind, zusammen mit dem 
Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV), von erheblicher 
Bedeutung für die Wirtschaft und insbesondere die 
Sozialpartnerschaft. Die einzelnen Wirtschaftsverbände sind aus 
rechtlicher Sicht sehr unterschiedlich organisiert, wobei sowohl 
öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Organisationsformen 
bestehen. Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft bei der Gewerbe- 
und Wirtschaftskammer (GWK) durch den Staatsgerichtshof bildet den 
Anlass, die Zusammenarbeit zwischen den genannten Vereinigungen und 
Interessenverbänden mit dem Land gesetzlich zu regeln. Die Regierung 
schlägt dazu die Schaffung eines Gesetzes über die Berufs-, Gewerbe- 
und Wirtschaftsvereinigungen vor. Es sieht vor, dass mit den 
privatrechtlichen Vereinigungen und Interessenverbänden 
Leistungsvereinbarungen getroffen werden können, welche künftig 
Basis und Voraussetzung für eine finanzielle Förderung sein sollen.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Tel.: +423/23660 44
johann.pingitzer@mr.llv.li

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