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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Angaben zum EU-Steuerrückbehalt

(ots)

Vaduz, 6. April (pafl) – Bis zum Ablauf der Meldefrist am 31. März wurden erstmals die aus der Umsetzung des EU- Zinsertragsbesteuerungsabkommens abzurechnenden Beträge erhoben. Bei der Liechtensteinischen Steuerverwaltung ist für die Erfassungsperiode 2005 (1. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005) ein Betrag von rund 4 Mio. Franken eingegangen. Davon werden rund 3 Mio. Franken an die begünstigten EU-Mitgliedsländer überwiesen, und rund 1 Mio. Franken erhält Liechtenstein als Entgelt für die Aufwendungen.

Das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen, das am 1. 
Juli 2005 in Kraft getreten ist, bezweckt die Gewährleistung der 
Besteuerung von Zinszahlungen an EU-Steuerpflichtige in 
Liechtenstein. Zu diesem Zweck erhebt Liechtenstein einen 
Steuerrückbehalt und zwar 15 Prozent in den ersten drei Jahren, 20 
Prozent in den darauf folgenden drei Jahren und 35 Prozent danach 
auf solche Zinszahlungen. 75 Prozent der daraus resultierenden 
Einnahmen werden dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat als dem 
Wohnsitzstaat der betroffenen natürlichen Person einmal jährlich in 
einer Gesamtzahlung weitergeleitet. Die restlichen 25 Prozent 
fliessen als Entgelt für die Aufwendungen der allgemeinen 
Landesrechnung Liechtensteins zu.
Rückfragen:
Mitarbeiter der Regierung
Frank Heeb,
Tel. +423 236 60 74

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