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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Besteuerung von Investmentunternehmen

(ots)

Vaduz, 29. März (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Steuergesetzes im Bereich der Besteuerung von Investmentunternehmen zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit der liechtensteinische Fondsplatz im Vergleich zu anderen Fondsplätzen wettbewerbsfähig wird, schlägt die Regierung vor, die Kapitalsteuer von einem beziehungsweise 0.4 Promille auf das verwaltete Vermögen aufzuheben.

Die heutige unterschiedliche steuerliche Behandlung von 
Fondsleitungen sowie Anlagegesellschaften ist sachlich nicht 
gerechtfertigt. Es soll deshalb eine Gleichstellung in der Weise 
erfolgen, dass die Anlagegesellschaft mit ihren Eigenmitteln und 
ihrem Ertrag der ordentlichen Kapital- und Ertragsbesteuerung 
unterstellt wird und Ausschüttungen auf "Gründeraktien" mit der 
Couponsteuer belastet werden.
Fondsleitungen samt Investmentunternehmen in Rechtsform des 
Anlagefonds einerseits und Investmentunternehmen in Rechtsform der 
Anlagegesellschaften andererseits werden nach geltendem Recht 
unterschiedlich besteuert:
Die Fondsleitung unterliegt bezüglich ihres Kapitals (Eigenmittel) 
und Ertrags der ordentlichen Kapital- und Ertragsbesteuerung sowie 
bei Ausschüttungen auf Aktien der Couponsteuer. Das von der 
Fondsleitung verwaltete Vermögen (=Anlagefonds) unterliegt bisher 
der Kapitalsteuer von einem Promille beziehungsweise für das zwei 
Millionen übersteigende Vermögen der Kapitalsteuer von 0.4 Promille.
Bei der Anlagegesellschaft wird das Kapital als Ganzes (Eigenmittel 
und verwaltetes Vermögen) mit einem Promille beziehungsweise für das 
zwei Millionen übersteigende Vermögen mit 0.4 Promille besteuert. Es 
findet keine Besteuerung des Ertrages statt; von der Couponsteuer 
ist die Anlagegesellschaft befreit.

Kontakt:

Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15

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