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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung zur Luftreinhaltung auf Baustellen in Vernehmlassung gegeben

Vaduz, 23. Februar (pafl) -

(ots)

Die Regierung hat einen Verordnungsentwurf zur Luftreinhaltung auf Baustellen in die Vernehmlassung gegeben. Als wesentliches Element sieht der Entwurf die Partikelfilterpflicht für grosse Baumaschinen vor.

Zur Reduktion der übermässigen
Feinstaubbelastungen sind verschiedenste Massnahmen nötig. Zum 
Schutz der Bevölkerung und von Arbeitnehmern stehen solche 
Massnahmen im Vordergrund, die den Ausstoss des besonders 
schädlichen Dieselrusses vermindern. Dieselruss ist in der 
Verordnung zum Luftreinhaltegesetz als Krebs erzeugender Stoff 
aufgeführt. Für solche Stoffe gibt es keine 
Unbedenklichkeitsschwelle und für deren Emissionen gilt das absolute 
Minimierungsgebot. Der Anteil der Baumaschinen am Ausstoss von 
Dieselruss beträgt gut 20 Prozent.
Effiziente Partikelfilter
   Mit modernen Partikelfiltern lässt sich der Ausstoss von 
Partikeln und Dieselruss aus Baumaschinen um mehr als 99 Prozent 
verringern. Gestützt auf einen entsprechenden Artikel im 
Luftreinhaltegesetz schlägt die Regierung im Verordnungsentwurf 
deshalb als wesentliches Element die Partikelfilterpflicht für 
Baumaschinen mit einer Leistung von mehr als 37 Kilowatt vor. Dies 
unabhängig davon, wo die Baumaschinen in Einsatz stehen. Die 
Filterpflicht ist also nicht auf den Einsatz in Grossbaustellen 
eingeschränkt. Dafür wird auf die Nachrüstung von Baumaschinen mit 
kleinerer Leistung verzichtet. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass 
die Nachrüstung kleinerer Baumaschinen im Verhältnis zu den 
Maschinenkosten recht teuer ist und die Emissionen dieser Maschinen 
momentan noch einen geringeren Anteil an den Gesamtemissionen 
ausmachen.
Vernehmlassung
   Aufgrund der grossen lufthygienischen und gesundheitspolitischen 
Bedeutung der Feinstaubbelastung, aber auch wegen der 
wirtschaftlichen Auswirkungen der Partikelfilterpflicht hat die 
Regierung beschlossen, den Verordnungsentwurf ausnahmsweise einer 
Vernehmlassung zu unterziehen. Da die Materie bei den betroffenen 
Kreisen schon länger bekannt ist, wird die Frist zur Einreichung von 
Stellungnahmen relativ kurz gehalten. Stellungnahmen können von 
allen Interessierten bis zum 31. März 2006 bei der Regierung 
(Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft) eingebracht werden. 
Der Verordnungsentwurf und ausführliche Erläuterungen können auf der 
Homepage des Amtes für Umweltschutz (www.afu.llv.li) herunter 
geladen oder beim Amt für Umweltschutz (Tel: 236 61 91) bestellt 
werden.
Kontakt
Stefan Hassler
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Tel. +423 60 93

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