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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Zur Anerkennung der österreichischen Kindergärtnerinnenausbildung in Liechtenstein

Vaduz, 6. Februar (pafl) -

(ots)

Die Regierung hat sich entschieden, dass per 1. Januar 2006 bei der Kindergärtnerinnenausbildung das schweizerische als das für Liechtenstein massgebliche Ausbildungsprofil gilt.

In Liechtenstein gilt für die
Lehrerberufe grundsätzlich, dass sowohl schweizerische als auch 
österreichische Berufsqualifikationen anerkannt sind. Von diesem 
Grundsatz kann aber abgewichen werden, wenn sich schweizerische und 
österreichische Ausbildungsprofile allzu stark voneinander 
unterscheiden. In diesem Fall bestimmt die Regierung das 
massgebliche Profil. Lehrpersonen mit Ausbildungen, welche diesem 
Profil nicht entsprechen, müssen alsdann die vorhandenen Lücken im 
Rahmen von Ausgleichsmassnahmen kompensieren, falls sie in den 
liechtensteinischen Schuldienst eintreten wollen. Bei der 
Kindergärtnerinnenausbildung unterscheiden sich die Ausbildungen 
aufgrund der Umstellung in der Schweiz derart, dass sich die 
Regierung veranlasst sah, per 1. Januar 2006 das schweizerische als 
das für Liechtenstein massgebliche Ausbildungsprofil zu bestimmen.
Wer in der Schweiz den Beruf der Kindergärtnerin erlernen möchte, 
muss dies neu an einer Pädagogischen Hochschule tun. Die Ausbildung 
erfolgt auf Hochschulniveau, dauert drei Jahre und setzt 
grundsätzlich eine Matura oder eine Berufsmatura voraus. 
Ausnahmsweise steht auch Inhaberinnen eines Diploms einer 
dreijährigen anerkannten Diplommittelschule oder eines 
Fachmittelschulausweises die schweizerische 
Kindergärtnerinnenausbildung offen; diese können sich allerdings nur 
für die Kindergartenstufe qualifizieren, nicht auch für 
Primarschulunterstufe. Demgegenüber kann in Österreich der Beruf der 
Kindergärtnerin weiterhin im Anschluss an die Pflichtschule erlernt 
werden. Die Ausbildung führt zur österreichischen Qualifikation als 
Kindergärtnerin und zur österreichischen Hochschulreife.
Konsequenzen für angehende Kindergärtnerinnen
Was bedeutet dies für Inhaberinnen österreichischer 
Kindergärtnerinnendiplome und für derzeit Studierende an 
österreichischen Ausbildungsstätten? Wer seine Ausbildung vor dem 
Schuljahr 2006/07 begonnen hat, dessen Diplom ist übergangsrechtlich 
weiterhin vorbehaltlos anerkannt. Wer seine Ausbildung im Schuljahr 
2006/07 oder später beginnt, wird im Anschluss an die Ausbildung in 
Österreich für den Berufszugang in Liechtenstein neu 
Ausgleichsmassnahmen zur Überbrückung von Ausbildungslücken 
absolvieren müssen. Umfang und Inhalt dieser Massnahmen stehen 
derzeit noch nicht fest. Voraussichtlich wird deren Dauer aber 
mindestens ein Jahr umfassen.
Die Regierung hat sich deshalb für das schweizerische 
Ausbildungsprofil entschieden, weil sonst zu befürchten wäre, dass 
die schweizerische Kindergärtnerinnenausbildung nicht mehr ergriffen 
würde. Dies hätte für den viel stärker nach dem schweizerischen 
Schulsystem orientierten Kindergarten negative Auswirkungen, 
insbesondere hinsichtlich seiner weiteren Entwicklung in Richtung 
einer vollständigen Integration ins Schulsystem.
Bei Fragen gibt das Kindergarteninspektorat im Schulamt gerne 
Auskunft (Tel. 236 67 65 bzw. 236 67 59).

Kontakt:

Ressort Bildung
Corina Beck
Tel.: +423/236 76 68
corina.beck@mr.llv.li

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