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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Aufbau eines Pensionsfonds-Standortes Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 7. Dezember (pafl) – Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher hat am 7. Dezember 2005 die von der Regierung in Auftrag gegebene Studie "Pensionsfonds-Standort Liechtenstein" den verschiedenen Verbänden und Institutionen Liechtensteins vorgestellt. Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2003/41/EG über die Tätigkeit und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vom 3. Juni 2003 (im Folgenden Pensionsfonds-Richtlinie genannt) ist in der Europäischen Union (EU) ein erster, wichtiger Schritt zu einem europäischen Binnenmarkt für die betriebliche Altersversorgung gemacht worden. Die Richtlinie zielt darauf ab, eine grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds zu ermöglichen. Die Pensionsfonds-Richtlinie lässt sich vor dem Hintergrund der aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmenden Probleme der staatlichen Rentensysteme leicht nachvollziehen. Der Markt für betriebliche Altersvorsorge weist ein beträchtliches Volumen an Sparkapitalien auf, welches noch weiter zunehmen wird.

Die Richtlinie sollte Anfang 2006 in den EWR-Acquis aufgenommen 
werden, weshalb sich eine Umsetzung aufdrängt. Dies soll nach 
Auffassung der Regierung aber nicht als lästige Umsetzungspflicht 
geschehen, sondern es sollen die sich aufgrund der Richtlinie 
ergebenden Chancen für Liechtenstein genutzt werden. Im Kontext der 
Entwicklung auf europäischer Ebene, wie auch des wachsenden Marktes 
für betriebliche Altersversorgung generell, hat die Regierung daher 
das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen 
(I.VW) mit der Ausarbeitung einer Studie beauftragt. Dabei sollte 
geprüft werden, welche Chancen und Gefahren für Liechtenstein in 
diesem Markt bestehen. Das I.VW hat seine Studie „Pensionsfonds- 
Standort Liechtenstein“ am 2. Dezember 2005 der Regierung übergeben.
Die Studie kommt zum Schluss, dass in der EU ein wachsender Markt 
für Pensionsfonds besteht und die Pensionsfonds-Richtlinie, welche 
die grenzüberschreitende Lösung von Altersvorsorge-Problemen im 
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ermöglicht, den europäischen 
Binnenmarkt für die betriebliche Altersversorgung verstärken wird. 
Die Umsetzung der Pensionsfonds-Richtlinie und vor allem auch die 
Art und Weise wie die Aufsicht über Pensionsfonds wahrgenommen 
werde, beeinflusse die Standortwahl in wesentlichem Masse. Auch die 
Besteuerung wird ein wichtiger Faktor bei der Standortwahl sein. 
Insgesamt werde ein Wettbewerb der Systeme – insbesondere der 
Aufsichtssysteme – stattfinden. Gemäss Studie hat Liechtenstein eine 
echte Chance, sich erfolgreich als Standort für qualitativ gute 
Pensionsfonds zu etablieren. Es kann die bereits vorhandene 
Infrastruktur und bestehendes Know-How im Bereich der 
Finanzdienstleistungen und deren Beaufsichtigung nutzen.
Die Regierung hat daher die Finanzmarktaufsicht (FMA) beauftragt, 
basierend auf den Erkenntnissen der Studie standortattraktive, 
wirksame gesetzliche Rahmenbedingungen für die Gründung und den 
Betrieb von Pensionsfonds auszuarbeiten. Eine entsprechende 
Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende Februar 2006 vorliegen.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Mario Gassner
Tel.: +423/236 68 83

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