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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Totalrevision des Gewerbegesetzes

(ots)

Vaduz, 24. August (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gewerbegesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Gesetzesrevision ist es, eine klare gewerbliche Ordnung bzw. ein wirtschaftspolitisch griffiges Rechtsinstrument zu schaffen, das den spezifischen heutigen Gegebenheiten des liechtensteinischen Wirtschaftsstandortes im Rahmen der Gewerbefreiheit und der europäischen Liberalisierung im Bereich der gegenseitigen gewerblichen Zugangsvoraussetzungen entsprechend Rechung trägt. Diesbezüglich schlägt die Regierung ein liberales und schlankes Gesetzeswerk vor, das mit der notwendigen Flexibilität ausgestattet sein soll.

Gemäss Liechtensteinischer Verfassung sind Handel und Gewerbe 
innerhalb der gesetzlichen Schranken frei. Das geltende 
Gewerbegesetz von 1969 basiert auf diesem in der Verfassung 
statuierten einfachen Gesetzesvorbehalt und ist als umfassendes 
Regelwerk zu verstehen. Es legt fest, welche gewerblichen 
Tätigkeiten unter welchen Voraussetzungen in Liechtenstein 
selbständig ausgeübt werden können. Das Gewerbegesetz ist in seinem 
Regelungsinhalt vor dem wirtschaftlichen Hintergrund der 60er 
Jahre des letzten Jahrhunderts zu betrachten.
In der Zeitspanne zwischen der Schaffung des Gewerbegesetzes im 
Jahre 1969 und heute durchlief Liechtenstein eine wirtschaftliche 
Entwicklung mit einer bedeutenden Neuausrichtung, nämlich die 
Entwicklung vom Industrie- zu einem schwerpunktmässigen 
Dienstleistungsstaat.
Das derzeit geltende Gewerbegesetz kann mit dem immer schnelleren 
Prozess der Veränderung der Rahmenbedingungen und mit den damit 
verbundenen neuen Wirtschaftsbedürfnissen nicht mehr Schritt halten. 
Aufgrund der rasanten Entwicklungen entstanden zwischenzeitlich neue 
Berufe bzw. Tätigkeiten, welche teilweise in sehr pragmatischer Art 
und Weise unter den Geltungsbereich des Gewerbegesetzes subsumiert 
wurden. Viele Bestimmungen des geltenden Gewerbegesetzes wirken 
heute eher wirtschaftshemmend, als dass sie einen Beitrag zur 
wirtschaftlichen Prosperität Liechtensteins leisten. Aus diesem 
Grunde ist eine Anpassung an die heutigen wirtschaftlichen 
Gegebenheiten notwendig.

Kontakt:

Hannes Pingitzer
Ressort Wirtschaft
Telefon: +423/236 60 44

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