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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürgerinnen und -bürger

(ots)

Vaduz, 6. Juli (pafl) -

Jährlich werden zwei Auslosungen
unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt 
durchgeführt, bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum 
Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in 
Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 
2005 fand im Frühjahr statt. Die Vorauslosung für das zweite 
Auslosungsverfahren wird am 16. September 2005 stattfinden. Die 
Bewerbungen dafür können vom 1. August 2005 bis spätestens 31. 
August 2005 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.
Für das Jahr 2005 wurden pro Auslosung folgende Quoten 
festgelegt:
a) Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 14 
Aufenthaltsbewilligungen; 
b) Nicht-Erwerbstätige (Personen, die weder im Inland noch im 
Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen): 4 
Aufenthaltsbewilligungen.
Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 
Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, 
welche die notwendigen Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, 
fristgerechte Einreichung vollständig ausgefüllter Gesuchsformulare 
und rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen 
nehmen dann an der anschliessenden Schlussauslosung teil.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des 
Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung 
(Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt ab sofort die 
Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li

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