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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Rechtliche Aufwertung des Tierschutzes

(ots)

Gesetzesänderung sieht Schaffung eines Tierschutzbeauftragten vor

Vaduz, 25. Mai (pafl) – Mit einer Abänderung des 
Tierschutzgesetzes sollen die Anliegen des Tierschutzes rechtlich 
besser verankert werden. Einen entsprechenden Bericht und Antrag hat 
die Regierung am Dienstag, 24. Mai, zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Die Gesetzesvorlage sieht die Schaffung eines 
Tierschutzbeauftragten vor, der künftig die Interessen des 
Tierschutzes verstärkt wahrnehmen soll. Zudem werden durch die 
Gesetzesänderung der Vollzug durch Beseitigung von Gesetzeslücken 
und der Durchgriff durch Konkretisierung der Strafnormen verbessert.
Die Gesetzesvorlage sieht im Wesentlichen drei Änderungen vor, 
die alle den Anliegen und Interessen des Tierschutzes dienen. 
Insbesondere soll sich künftig ein Tierschutzbeauftragter neben den 
bereits bestehenden Vollzugsbehörden mit den Interessen des 
Tierschutzes befassen.
Tierschutzbeauftragter wird eingesetzt
"Mit der Schaffung des Tierschutzbeauftragten können die 
Interessen des Tierschutzes in Liechtenstein auf eine neue 
rechtliche Basis gestellt werden", erklärte Regierungsrat Martin 
Meyer als zuständiger Gesundheitsminister anlässlich einer 
Medienkonferenz in Vaduz. Die Zielsetzung der Gesetzesänderung deckt 
sich dabei weitgehend mit den Forderungen einer Petition, die der 
Liechtensteiner Tierschutzverein Anfang Mai eingereicht hat.
Der Tierschutzbeauftragte wird gemäss Gesetzesvorlage über 
Parteistellung in Verwaltungsverfahren verfügen. Zudem soll er über 
Strafanzeigen wegen Verletzung der Tierschutzgesetzgebung informiert 
werden und in diesen Fällen Akteneinsicht bei den Vollzugsbehörden 
erhalten. Ebenso soll er an der Weiterentwicklung des 
Tierschutzrechts mitwirken und die Öffentlichkeit in Belangen des 
Tierschutzes informieren und beraten.
Besseren Vollzug ermöglichen
Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung vor, dem Amt für 
Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen ein Zutrittsrecht zu 
Stallungen, Gehegen und dergleichen einzuräumen, damit das Amt als 
Vollzugsbehörde die ihm zugewiesenen Aufgaben in der Praxis 
effizient erfüllen kann. Damit kann eine bestehende Lücke im 
geltenden Tierschutzgesetz beseitigt werden.
Gerade in kritischen Momenten ist ein solches Zutrittsrecht 
unabdingbar, um den Vollzug des Tierschutzgesetzes in allen 
Situationen zu gewährleisten.
Strafnormen werden konkretisiert
Schliesslich werden mit der Gesetzesvorlage die Strafnormen im 
Tierschutzgesetz verbessert, sodass die Staatsanwaltschaft 
beziehungsweise das Landgericht künftig auf klare Strafnormen 
zurückgreifen können. Durch diese Neufassung der entsprechenden 
Artikel werden die Vollzugsmöglichkeiten konkretisiert. In der 
Praxis wird dies dazu führen, dass bei Verstössen gegen das 
Tierschutzgesetz ein verbesserter Durchgriff ermöglicht wird und 
dass Verstösse besser geahndet werden können.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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