pafl: Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt - ein weiterer Schritt in die Zukunft
(ots)
Vaduz, 22. Dezember (pafl) -
Seit Juli dieses Jahres gehören nunmehr auch im Öffentlichkeitsregister die Schreibmaschinen endgültig der Vergangenheit an. Mit der Totalrevision des Öffentlichkeitsregisterrechts wurden im Frühjahr 2003 auch die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines elektronischen Registers geschaffen. Nach einer rund einjährigen Projektdurchlaufzeit konnte nun am 1. Juli mit der auf liechtensteinische Bedürfnisse und Besonderheiten angepassten Schweizer Handelsregisterlösung "HRWin" der Fairma Powerneting der produktive Betrieb aufgenommen werden. Das Softwareprodukt ist ein etabliertes Standardpaket das derzeit bei 21 Schweizer Handelsregisterämtern eingesetzt wird.
Die Umstellung auf das elektronische Register ist ein erheblicher Fortschritt und bringt den Mitarbeitenden des Amtes zukünftig wesentliche Erleichterungen bei der täglichen Arbeit. Momentan ist von diesen Erleichterungen allerdings noch nichts zu spüren, da im Zuge der Umstellung vom bisherigen Papierregister auf das elektronische Register wegen der laufenden Bereinigung der Altdaten eine erhebliche Mehrarbeit erbracht werden muss. Trotz dieser Umstände wurden seit dem Start bereits über 13'000 Tagebuchgeschäfte rein elektronisch abgewickelt. Aufgrund der riesigen Datenmenge, welche auch die Daten der bereits gelöschten Rechtssubjekte umfasst, wird dieser Zustand noch einige Jahre anhalten. Erst nach vollständiger Übernahme gehören die Öffentlichkeitsregisterkarten endgültig der Vergangenheit an.
Dennoch stellt die Umstellung auf "HRWin" bereits jetzt einen enormen Fortschritt dar, da nunmehr sämtliche vom Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt erfassten Daten unmittelbar allen Landesbehörden zur Verfügung stehen. Damit kann das Amt seiner Verpflichtung als Datenlieferant ohne Einschränkungen nachkommen. Mit Realisierung dieses Projekts kommt Liechtenstein auch fristgerecht einer europäischen Verpflichtung nach, welche die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums bis zum 31. Dezember 2006 zur Schaffung eines elektronischen Handelsregisters verpflichtet. Zudem ist damit auch die Basis vorhanden für weitergehende Projekte im Rahmen des eGovernment-Portals der Landesverwaltung www.llv.li. Sobald die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen sind, ist über das Internet-Portal auch ein Zugriff von ausserhalb denkbar.