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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Wichtiger Beitrag zum internationalen Umweltschutz

Vaduz, 3. Dezember (pafl) -

(ots)

Kyoto-Protokoll kann für Liechtenstein in Kraft treten

Der Ständige Vertreter Liechtensteins
bei der UNO in New York, Botschafter Christian Wenaweser, hat am 
Freitag, 3. Dezember, die Ratifikationsurkunden Liechtensteins zum 
Kyoto-Protokoll sowie zum Stockholmer Übereinkommen über persistente 
organische Schadstoffe hinterlegt. Sowohl das Kyoto-Protokoll als 
auch das Stockholmer Übereinkommen treten für Liechtenstein am 3. 
März 2005 in Kraft.
Klimawandel macht vor Landesgrenzen nicht Halt
Auswirkungen des Klimawandels sind in vielen Regionen der Erde zu 
spüren. Deshalb ist es wichtig, dass dem globalen Klimawandel als 
grösster umweltpolitischer Herausforderung durch entschiedenes 
multilaterales Handeln begegnet wird. Die Staatengemeinschaft hat 
die Problematik erkannt und mit dem Protokoll von Kyoto ein 
Instrument geschaffen, das erstmals eine Reduzierung der 
Treibhausgas-Emissionen rechtsverbindlich festlegt. Es verpflichtet 
die Industriestaaten, im Zeitraum von 2008 bis 2012 den Ausstoss von 
sechs Treibhausgasen, darunter Kohlendioxid als wichtigstes, im 
Vergleich zum Stand von 1990 zu senken. So hat sich Liechtenstein 
mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zu einer Reduzierung 
seiner Treibhausgas-Emissionen um 8 Prozent verpflichtet. Lange Zeit 
war das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls ungewiss. Das Protokoll 
kann nämlich nur in Kraft treten, wenn es von mindestens 55 Ländern 
ratifiziert worden ist, die gemeinsam mindestens 55 Prozent der 
Treibhausgase verursachen. Diese Grenze von 55 Prozent war, nachdem 
die USA als weltweit grösster Verursacher von Treibhausgasen aus dem 
Protokoll ausgestiegen sind, nur mit Russland zu erreichen. Am 18. 
November 2004 hat nun Russland seine Ratifikationsurkunde hinterlegt 
und damit einen 90-Tage Countdown zum Inkrafttreten des Kyoto- 
Protokolls ausgelöst. Gleichzeitig mit Liechtenstein hat auch 
Indonesien am Freitag seine Ratifikationsurkunde hinterlegt. Die 
Zahl der Vertragsparteien steigt damit auf 131.
Schutz vor gefährlichen Chemikalien
Das zweite Übereinkommen, zu welchem Liechtenstein seine 
Ratifikationsurkunde hinterlegt hat, das Stockholmer Übereinkommen 
über persistente organische Schadstoffe (POPs), will zwölf schwer 
abbaubare, giftige Chemikalien weltweit eliminieren und deren 
Verwendung verbieten. Die POPs können sich nach der Freisetzung via 
Luft und Wasser, aber auch über die Nahrungskette global ausbreiten. 
Deshalb gilt es, sie nicht nur in den Industriestaaten zu 
kontrollieren; dort sind sie schon weitgehend eliminiert. Im 
Vordergrund steht vielmehr die Reduktion und Eliminierung ihrer 
Verwendung in den Entwicklungs- und Schwellenländern, wo sie mangels 
Alternativen – wie im Beispiel des DDT zur Malariabekämpfung – zum 
Teil noch heute eingesetzt werden. Das Stockholmer Übereinkommen ist 
für die internationale Chemikalienpolitik von herausragender 
Bedeutung. Es stellt sicher, dass mit vertretbarem Aufwand weltweit 
erhebliche Verbesserungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den 
gefährlichen POPs erzielt werden. Mit der Ratifizierung des 
Übereinkommens unterstützt Liechtenstein die höheren Umweltstandards 
auf weltweiter Ebene.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
Tel.: +423/236 60 61

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