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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Vermessungsgesetz für Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 17. November (pafl) – Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Neufassung des Vermessungsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Das neue Vermessungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für den Aufbau der liechtensteinischen Geodateninfrastruktur und somit die Rechtsgrundlage für die Dokumentation aller geometrisch darstellbaren öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.

Das neue Vermessungsgesetz fasst verschiedene bisherige 
Vermessungsbestimmungen zusammen. Die Bestimmungen im Schlusstitel 
zum Sachenrecht (Artikel 65 ff), die bisherige Vermarkungsverordnung 
und die Instruktion zur Nachführung der Grundbuchvermessung können 
daher aufgehoben werden. Als eine wesentliche Änderung in der 
Vermessungsgesetzgebung ist beispielsweise die Abänderung des 
Artikels 48 im Sachenrecht zu vermerken. Danach soll in vermessenem 
Gebiet die bisherige Richtigkeitsvermutung der vorhandenen 
Abgrenzung auf dem Feld durch die Richtigkeitsvermutung des 
Grundbuchplans ersetzt werden. Die Regierung übt wie bisher die 
Aufsicht über die Amtliche Vermessung aus. Ihr steht insbesondere 
die Kompetenz zum Erlass von Ausführungsbestimmungen zu.
Neue Techniken in der Vermessung
Die Einführung von neuen Techniken, wie die elektronische 
Distanzmessung oder die Vermessung mit Satelliten (GPS), decken 
zahlreiche neue Bedürfnisse ab und steigern die Genauigkeit der 
Vermessung. Durch den Einsatz von Informatik können Datenbanken über 
grundstück- und raumbezogene Informationen angelegt und ganz 
unterschiedliche Daten miteinander kombiniert werden. Die 
kombinierten Daten können Behörden und Privaten zur Verfügung 
gestellt und in verschiedenen Plandarstellungen visualisiert werden. 
Die Daten zur Amtliche Vermessung oder zu weiteren Themen der 
Geodateninfrastruktur werden dabei in einzelnen Informationsebenen 
erfasst. Ihr Anschluss an das neuere, genauere, durch GPS bestimmte 
Fixpunktesystem erlaubt es, die einzelnen Ebenen sehr genau 
miteinander zu kombinieren.
Durch die Einführung der neuen Techniken in das Vermessungswesen 
wird die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Amtlichen Vermessung 
erheblich gesteigert. Dadurch reduzieren sich die 
Nachführungskosten. Weiteres Einsparungspotential ergibt sich 
dadurch, dass durch die Möglichkeit der GPS-Messung und der 
elektronischen Distanzmessung viele Fixpunkte eliminiert werden 
können. Die Erfassung von Detailinformationen wurde erheblich 
reduziert, was ebenfalls eine Kostenreduzierung bewirkt. 
Andererseits führen die Erneuerung und die damit verbundene Erhöhung 
der Genauigkeit des Fixpunktenetzes zu zusätzlichen Kosten. Dennoch 
wird sich die neue Vermessung wirtschaftlich bezahlt machen, dies 
vor allem deshalb, da die Ämter und die Gemeindeverwaltungen durch 
die flexiblen Geodaten ein Hilfsmittel zur Erledigung ihrer Aufgaben 
erhalten und dadurch Zeit sparen.
In Liechtenstein wurden in den letzten Jahren die neuen 
Vermessungswerke gemäss den neuen Schweizer Vorschriften erstellt. 
Die technische Durchführung der Amtlichen Vermessung war bereits 
bisher der Schweizer Rechtsordnung angeglichen und die Ingenieur- 
Geometer haben sich bei ihrer Tätigkeit auch stets an der neuen 
Schweizer Rechtsordnung orientiert. Da sich dies in der 
Vergangenheit bewährt hat, erscheint es als zweckmässig, das 
Vermessungswesen Liechtensteins sowohl in rechtlicher als auch in 
technischer Hinsicht an den Schweizer Normen auszurichten.

Kontakt:

Ressort Bauwesen
Norman Hoop
Tel.: +423/236 60 20

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