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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neuregelung des Hochschulwesens: Stellungnahme der Regierung an den Landtag

(ots)

Vaduz, 29. Oktober (pafl) – Die Regierung hat eine Stellungnahme zur Neuregelung des Hochschulwesens (Hochschulgesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. In der Stellungnahme werden die Anregungen und Fragen beantwortet, die während der ersten Lesung im Landtag aufgeworfen wurden.

Zur Klarstellung des Geltungsbereiches hat die Regierung die 
Gliederung des Gesetzes überarbeitet: Im ersten Teil, den 
allgemeinen Bestimmungen, wird der Geltungsbereich definiert, im 
zweiten Teil folgen die gesetzlichen Regelungen für Hochschulen und 
im dritten Teil diejenigen für hochschulähnliche Einrichtungen. 
Diese Gliederung ermöglicht es, hochschulähnliche Einrichtungen ins 
Gesetz zu integrieren, ohne dass damit Abgrenzungsschwierigkeiten 
gegenüber den Hochschulen verbunden sind.
Grundsätzlich gilt für die liechtensteinische Hochschulpolitik, dass 
Wert auf ein eigenes Hochschulangebot gelegt wird. Ein eigenes 
Hochschulangebot stellt einerseits einen Beitrag an den 
Wirtschaftsstandort Liechtenstein und andererseits einen Beitrag an 
die Region und über diese hinaus dar. Hochschulangebote sollen sich 
schwergewichtig auf die Bereiche konzentrieren, in denen das Land 
oder die Region eigene Kompetenzen anzubieten haben oder die für das 
Land oder die Region von besonderer Bedeutung sind.
Liechtensteins Angebot konzentriert sich derzeit auf die 
Fachhochschule Liechtenstein, die als öffentlich-rechtliche Stiftung 
mit staatlichen Mitteln gefördert wird. Eine staatliche Förderung 
von privaten Hochschulen ist künftig mit Leistungsvereinbarungen 
möglich, dies setzt aber ein öffentliches Interesse an der von der 
Hochschule zu erbringenden Leistung voraus.
Das neue Hochschulgesetz regelt unter Anderem die Abläufe und 
Voraussetzungen, um neue Hochschulen gründen zu können. Primäres 
Anliegen dabei ist es, für den Bildungsplatz Liechtenstein Sorge zu 
tragen. Deshalb wird dem Qualitätserfordernis grosse Bedeutung 
beigemessen.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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