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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen vor dem Landtag

(ots)

Vaduz, 24. September (pafl) -

Die Regierung hat
beschlossen, die EU- Richtlinie über den Fernabsatz von 
Finanzdienstleistungen an Verbraucher in liechtensteinisches Recht 
zu übernehmen. Kerninhalt der Richtlinie sind umfassende 
Informationspflichten gegenüber dem Konsumenten sowie ein 
Rücktrittsrecht. Dies betrifft alle Finanzdienstleistungen für 
Privatkunden wie Bankdienstleistungen, Versicherungs- oder 
Wertpapierdienstleistungen, die im Fernabsatz - per Telefon, Telefax 
oder über das Internet - vertrieben werden.
Zu den wichtigsten Regelungen gehören gestiegene Anforderungen an 
die Informationspflichten des Anbieters. Dieser muss künftig dem 
Kunden auf dem Papierweg oder über einen anderen "dauerhaften 
Datenträger" (Computer-Diskette, CD-ROM oder E-Mail) vor 
Vertragsabschluss umfangreiche Informationen zur Verfügung stellen. 
Diese betreffen unter anderem die Identität des Lieferers, die 
Kontaktadresse, die Zahlungsmodalitäten, vertragliche Rechte und 
Pflichten sowie Einzelheiten über Art und Umfang der erbrachten 
Leistung.
Die Richtlinie zielt auf die europaweite Angleichung der 
Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (zum 
Beispiel Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung, 
Geldanlage) an Konsumenten per Telefon, Fax oder Internet. Um trotz 
des fehlenden persönlichen Kontakts zwischen den Vertragspartnern 
eine wohlüberlegte Vertragsentscheidung der Konsumenten zu 
ermöglichen, wird den Unternehmern die Pflicht auferlegt, ihre 
Kunden rechtzeitig über die für den Verbraucherabschluss 
wesentlichen Umstände zu informieren. Ausserdem erhält der Konsument 
das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag 
zurückzutreten. Dadurch soll das Vertrauen der Konsumenten in die 
Vertriebsform "Fernabsatz" im Bereich Finanzdienstleistungen 
gefördert werden. Unternehmen, die Finanzdienstleistungen 
grenzüberschreitend mittels Fernkommunikation absetzen, sollen von 
der Vereinheitlichung der Rechtsnormen profitieren.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Sandra Röthlin
Tel.: +423/236 62 93

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