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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Für einen wirksamen Schutz der Menschenrechte in Europa

(ots)

Vaduz, 20. September (pafl) -

Der Ständige Vertreter
Liechtensteins beim Europarat, Botschafter Daniel Ospelt, 
unterzeichnete am 20. September im Auftrag der Regierung und unter 
Vorbehalt der Ratifikation das 14. Zusatzprotokoll zur Europäischen 
Menschenrechtskonvention (EMRK).
Das Protokoll zielt darauf ab, die mittel- und langfristige 
Wirksamkeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in 
Strassburg sicherzustellen. Hintergrund ist der dramatische Anstieg 
an Individualbeschwerden über mutmassliche Verletzungen der EMRK 
durch die Vertragsstaaten. Im letzten Jahr wurden vom Gerichtshof 
mehr als 39'000 neue Beschwerden registriert. Ingesamt erhöhte sich 
damit die Zahl der anhängigen Beschwerden auf 69'000 Fälle.
Damit die Individualbeschwerden in angemessener Frist behandelt 
werden können, wird ein neuer Filtermechanismus eingeführt, der 
einem Einzelrichter, unterstützt durch Berichterstatter, die 
Kompetenz gibt, über offensichtlich unzulässige Beschwerden zu 
entscheiden. Bisher gab es nur Dreierkomitees, die über die 
Zulässigkeit in gewissen einfachen Fällen entscheiden konnten. Neu 
wird zur zügigen Urteilsfindung diesen Richterausschüssen von drei 
Richtern die Kompetenz zuerkannt, über offensichtlich gut begründete 
Beschwerden abschliessend urteilen zu können. Die Einführung eines 
neuen Zulässigkeitskriteriums soll es dem Gerichtshof ausserdem 
ermöglichen, Individualbeschwerden für unzulässig erklären zu 
können, wenn der Beschwerdeführer keinen erheblichen Schaden 
erlitten hat, ausser wenn eine weitere Prüfung der Beschwerde 
erforderlich ist zur Wahrung der Menschenrechte, wie sie durch die 
EMRK und die Protokolle gewährleistet sind. Bei mangelnder Umsetzung 
gewisser Urteile sieht das Protokoll ein 
Vertragsverletzungsverfahren vor, das dem Ministerkomitee des 
Europarats die Kompetenz gibt, beim Gerichtshof ein 
Feststellungsurteil zu erwirken. Erwähnenswert ist schliesslich, 
dass mit dem Protokoll die rechtlichen Voraussetzungen für einen 
allfälligen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK geschaffen 
werden.
Liechtenstein hat sich bisher im Rahmen seiner Mitgliedschaft im 
Europarat wiederholt für die Stärkung des Gerichtshofs ausgesprochen 
und sich insbesondere auch während seines Vorsitzes im 
Ministerkomitee für eine weitere Reform zur Sicherung des 
Schutzsystems eingesetzt. Mit der Unterzeichnung wird die Bedeutung, 
welche Liechtenstein einem wirksamen Menschenrechtsschutz in Europa 
beimisst, erneut unterstrichen.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Patrick Ritter
Tel.: +423/236 60 63

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