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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesetz über Investmentunternehmen – Totalrevision in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, (pafl) – Im Rahmen der Harmonisierung des Europäischen Rechts über die Investmentunternehmen für Wertpapiere hat das Europäische Parlament zwei Richtlinien zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren verabschiedet. Diese beiden Richtlinien sind auch in liechtensteinisches Recht umzusetzen. Dies wurde von der Regierung zum Anlass genommen, das Gesetz über Investmentunternehmen einer Totalrevision zu unterziehen. Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 3. August 2004 unterbreitet.

Der Fondsplatz Liechtenstein soll auch in Zukunft wettbewerbsfähig 
bleiben und wirtschaftlich gefördert werden. Daher wurde die 
Umsetzung der beiden genannten EU-Richtlinien im Sinne einer 
Überarbeitung des Gesetzes zum Anlass genommen, vorhandene 
Unklarheiten zu beseitigen und Interpretationsschwächen auszumerzen.
Die vom Amt für Finanzdienstleistungen in den letzten Jahren 
entwickelte Amtspraxis wurde an mehreren Stellen ins Gesetz 
aufgenommen. Aufgrund der zahlreichen notwendigen Einschübe wurde 
das Gesetz für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit einer 
formalen Totalrevision unterzogen. Die materiellen Änderungen 
beziehen sich auf die Änderungen aufgrund der beiden Richtlinien 
sowie auf die Änderungswünsche des Amtes für Finanzdienstleistungen 
und der Interessensverbände.
Die zu integrierende Richtlinie 2001/107/EG regelt vor allem 
gesellschaftsrechtliche Belange der Verwaltungsgesellschaft. Darüber 
hinaus wird es den Fondsleitungen neu ermöglicht, unter bestimmten 
Voraussetzungen Einzelportfolios zur Verwaltung zu übernehmen. Neben 
dem Erlass von Aufsichts- und Wohlverhaltensregeln soll auch ein 
vereinfachter Prospekt, welcher zukünftig in allen Vertragsstaaten 
verwendet werden kann, eingeführt werden. Der Vertrieb von Anteilen 
ausländischer Investmentunternehmen wird erleichtert, einerseits 
durch die Möglichkeit, Zweigniederlassungen zu gründen, andererseits 
durch die Ausübung der Tätigkeit in einem anderen Vertragsstaat im 
Wege des freien Dienstleistungsverkehrs.
Die Richtlinie 2001/108/EG erweitert die Anlagemöglichkeiten von 
Investmentunternehmen. Zukünftig sind bei Investmentunternehmen für 
Wertpapiere auch Anlagen in Geldmarktinstrumente des geregelten und 
des ungeregelten Marktes möglich. Dach- und Indexfonds können 
ebenfalls als harmonisierte Investmentunternehmen aufgelegt werden. 
Die bereits bestehenden Anlagemöglichkeiten im Bereich der 
derivativen Finanzinstrumente wurden konkretisiert und teilweise 
erweitert. Im Weiteren wird in Zukunft jede Verwaltungsgesellschaft 
für die Verwaltung ihrer Vermögen ein Risikomanagementverfahren 
einführen müssen, welches die Berechnung der Risiken aus den 
Anlageinstrumenten beinhaltet. Erstmalig wird auch ein detaillierter 
Risikohinweis vorgeschrieben, welcher die allgemeinen sowie die 
besonderen Anlagerisiken beschreibt.
Kontakt
Amt für Finanzdienstleistungen
Abteilung Investmentunternehmen
Beatrix Jäger
Tel.:  +423/236 62 23

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