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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Alkopops: eine neue Herausforderung für den Jugendschutz

Vaduz, 4. Juni (pafl) -

(ots)

Besorgniserregende Marktentwicklung

Das Amt für Soziale Dienste verfolgt -
insbesondere im Zuge der Wahrnehmung seiner Jugendschutzagenden - 
mit Besorgnis die Marktentwicklung im Bereich der so genannten 
Alkopops. Die süssen, alkoholhaltigen Mischgetränke - zumeist 
handelt es sich bei der Beimengung um gebrannten Alkohol - erobern 
zunehmend den Markt. Jüngste Untersuchungsergebnisse aus dem 
benachbarten Ausland decken sich mit den Beobachtungen und 
Erfahrungen in Liechtenstein. Einer Erhebung der deutschen 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zufolge hat 
sich der Alkopop-Umsatz seit 1998 versechs(!)facht. Bereits 25 
Prozent der 14- bis 15-Jährigen und mehr als die Hälfte der 16- bis 
17-Jährigen zählen laut Studie zu den Konsumenten dieser 
Mischgetränke.
Verharmlosung in Design und Geschmack
Alkopops sind aufgrund ihrer verharmlosenden Aufmachung (in der Art 
wie Limonaden) und aufgrund der Tatsache, dass der Alkohol 
geschmacklich nicht wahrgenommen wird, besonders fragwürdig und 
daher für Jugendliche ungeeignet. Jugendliche stellen aber - mit 
Erfolg - die hauptsächliche Zielgruppe dieses Marktsegments dar. In 
der Clique, bei Festen oder öffentlichen Veranstaltungen gehören 
Alkopops für viele Jugendliche bereits zum "guten Ton". Dies, obwohl 
vom Gesetz her der Konsum erst Erwachsenen zugedacht und die Abgabe 
an Minderjährige verboten ist.
Staatliche Regulierungsmassnahmen
In der Schweiz, in Deutschland und in Liechtenstein ist die Abgabe 
von Mischgetränken mit gebranntem Alkohol erst an über 18-jährige 
Konsumenten erlaubt, in Vorarlberg ab 16 (wobei dies dort aktuell 
hinterfragt wird.) Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland 
wird versucht, durch Anhebung der Steuersätze dieses Marktsegment zu 
regulieren. Liechtenstein zieht mit dem Schweizer Alkoholgesetz 
voraussichtlich mit, welches eine Mehrbesteuerung von 
spirituosenhaltigen Alkopops um 300 Prozent vorsieht.
Bislang beschränken sich aber die Regulierungskonzepte via 
Jugendschutzbestimmungen oder fiskaler Ansätze nur auf 
spirituosenhaltige Alkopops, also Mischgetränke mit gebranntem 
Alkohol.
Der Markt reagiert trickreich
Unseren Informationen nach reagiert die Industrie auf 
Regulierungsversuche bereits vorausschauend: mit der Produktion von 
Alkopops mit nicht gebranntem (!) Alkohol. Diese neuen Produkte 
verringern aber in keiner Weise das beschriebene besondere 
Gefährdungspotential. Auch für sie gilt die fehlende geschmackliche 
Erkennbarkeit des Alkohols und das verharmlosende, limonadenähnliche 
Design.
Tiefergehende Regulierung mit dem neuen Jugendgesetz?
Die bisherigen gesetzlichen Massnahmen gehen in die richtige 
Richtung, jedoch werden weitere im Zuge der geplanten Revision des 
Jugendgesetzes vorgeschlagen.
Schliesslich sei noch betont, dass alle gesetzlichen 
Regulierungsmassnahmen kaum Erfolg versprechend wären, ohne das 
notwendige Konzert präventiver Begleitmassnahmen im Bereich der 
Schule, der Offenen Jugendarbeit und vor allem in den Familien.

Kontakt:

Amt für Soziale Dienste
Thomas List
Tel.: +423/236 72 64

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