Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Antrag auf ausserordentliche Medienförderung für die Radio TV AG

(ots)

Vaduz, 15. April (pafl) -

Die Radio TV AG hat im Rahmen der
Medienförderung in den Jahren 2000, 2001 und 2003 Antrag auf die 
Ausrichtung von ausserordentlichen Beiträgen gestellt. Die 
Medienkommission hat zu den Gesuchen auf Ausrichtung von 
ausserordentlichen Medienförderungsbeiträgen ablehnend Stellung 
genommen. Die Regierung empfiehlt in einem Bericht und Antrag 
zuhanden des Landtag ebenfalls, die Anträge der Radio TV AG 
abzulehnen.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann
Tel.: +423/236 60 21

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 15.04.2004 – 10:51

    pafl: Stellungnahme zur Zahlungsverzugs-Richtlinie

    (ots) - Vaduz, 15. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. April 2004 die Stellungnahme zur Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Aufhebung des Zins- und Wuchergesetzes verabschiedet. Bei der ersten Lesung im Landtag sind verschiedene Fragen zur ...

  • 14.04.2004 – 15:19

    pafl: Gremium zur Richterauswahl

    (ots) - Vaduz, 14. April (pafl) - Gemäss Art. 3 des neuen Richterbestellungsgesetzes, das am 20. Januar 2004 in Kraft getreten ist, setzt sich das Gremium zur Richterauswahl wie folgt zusammen: - dem Landesfürsten, als Vorsitzenden; - je einem Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe; - dem für die Justizverwaltung zuständigen Regierungsmitglied; - einer den Landtagsvertretern entsprechenden Anzahl weiterer Mitglieder, die vom ...

  • 14.04.2004 – 11:13

    pafl: Abänderung des Datenschutzgesetzes

    (ots) - Vaduz, 14. April (pafl) - Das Datenschutzgesetz setzt für die Zulässigkeit der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen durch Private (Artikel 18) und Behörden (Artikel 21) spezielle Rechtfertigungsgründe voraus. Diese bestehen insbesondere im Vorhandensein ausdrücklicher gesetzlicher Grundlagen für die Bearbeitung der genannten Daten. Da in älteren ...