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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Änderung im Statistikgesetz

(ots)

Vaduz, 14. April (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
und Antrag zur Abänderung des Statistikgesetzes zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Gegenstand der Vorlage ist die Übernahme von 
zwei Verordnungen in das EWR-Abkommen. Liechtenstein ist gemäss den 
Beschlüssen 12/2004 und 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu 
einer reduzierten statistischen Erhebung des Eisenbahnverkehrs 
verpflichtet, denn verschiedene Anhänge der EG-Verordnung sind für 
Liechtenstein nicht relevant.
Die von der Regierung vorgeschlagene Gesetzesänderung ergänzt den 
Anhang des Statistikgesetzes mit dem Punkt "Transportstatistik". 
Damit erhält die Regierung die Kompetenz, die Erstellung einer 
Transportstatistik anzuordnen.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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