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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Änderungen im Tierschutzgesetz

(ots)

Vaduz, 17. März (pafl) -

Das Tierschutzgesetz soll
mittelfristig einer Totalrevision unterzogen werden. Kurzfristig 
besteht jedoch, vor allem was den Gesetzesvollzug angeht, grosser 
Handlungsbedarf. Deshalb hat die Regierung einen Entwurf zur 
Abänderung des Tierschutzgesetzes beschlossen und interessierten 
Kreisen zur Stellungnahme bis 28. Mai 2004 unterbreitet. Weitere 
Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen 
wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei 
beziehen. Die geplante Abänderung des Tierschutzgesetzes umfasst im 
Wesentlichen zwei Bereiche: Zum einen werden bisher bestehende 
Lücken im Bereich des Gesetzesvollzuges geschlossen. Zum anderen 
wird die Institution der Tieranwaltschaft eingeführt.
In einem ersten Punkt der Vorlage wird die gesetzliche Grundlage 
dafür geschaffen, dass das Amt für Lebensmittelkontrolle und 
Veterinärwesen als Vollzugsbehörde die ihm zugewiesenen Aufgaben 
auch zu erfüllen vermag. Was innerhalb des Lebensmittelgesetzes 
schon längst Rechtswirklichkeit ist, dass nämlich die 
Vollzugsbehörde im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Überprüfung auch 
Zutrittsrechte zu Einrichtungen haben muss, fehlt bisher im 
Tierschutzgesetz. Um den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung auch in 
kritischen Situationen adäquat gewährleisten zu können, muss diese 
Lücke dringend geschlossen werden.
Seit der Einführung der Gesetzesnovelle LGBL 2003 Nr. 155 sind Tiere 
nicht mehr einfach nur als Sache zu betrachten. Als logische Folge 
soll zukünftig Tieren, die unter Missachtung der 
Tierschutzgesetzgebung zu leiden haben, in gerichtlichen 
Strafverfahren ein Beistand zur Seite gestellt werden. Dabei sollen 
diesem Beistand die nämlichen Rechte zugesprochen werden wie einem 
Privatbeteiligtenvertreter, ohne dass dieser Tieranwalt jedoch 
tatsächlich Privatbeteiligtenvertreter wäre.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle
und Veterinärwesen
Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20

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