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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Sicherheitszentrum: Eine Klarstellung des Hochbauamtes

(ots)

Vaduz, 6. Februar (pafl) -

In der Samstag-Ausgabe des
Liechtensteiner Vaterlandes vom 31. Januar 2004 werden die baulichen 
Folgekosten der Erweiterung des Polizeigebäudes, des 
Untersuchungsgefängnisses und des Ausländer- und Passamtes falsch 
und verzerrt wiedergegeben. Mit der Schlagzeile "Betriebskosten 
plötzlich 2.2 statt 7 %" wird bewusst die Unwahrheit gesagt. Die 
Bevölkerung wird vorsätzlich falsch informiert.
Das Hochbauamt möchte daher Folgendes richtig stellen:
  • Die Anlagekosten der Erweiterung des Polizeigebäudes, des Untersuchungsgefängnisses, des Ausländer- und Passamtes einschliesslich der Errichtung eines Parkhauses werden auf 31.5 Mio. Franken berechnet.
  • Jedes Gebäude bedingt Folgekosten. Diese teilen sich in Betriebskosten wie insbesonders Beheizung, Elektrizität, Servicearbeiten, Hausdienste und allgemeine Wartungsarbeiten sowie in künftig zu erwartende Erneuerungsarbeiten. Für diese Betriebskosten werden ca. 3 % als Erfahrungswert angenommen, für die Erneuerungsarbeiten ca. 3.5 - 4 %.
  • Die Betriebskosten fallen laufend an, die Erneuerungskosten fallen aperiodisch je nach Lebensdauer der einzelnen Bauteile an.
  • Im Zeitpunkt eines Berichtes und Antrages der Regierung an den Landtag zur Einholung eines Projektkredites liegt noch kein Projekt vor. Die Kosten werden daher auf der Grundlage von Machbarkeitsstudien und Erfahrungswerten ermittelt. In der Summe ergeben sich 6 - 7 % der Anlagekosten als kalkulatorische Folgekosten pro Jahr, wobei insbesonders die Folgekosten aperiodisch anfallen.
  • Die Betriebskosten sind im Landtagsbericht als langfristig zu erwartende durchschnittliche Kosten mit 3 % angegeben. Auch die laufenden Betriebskosten sind keine fixe Grösse. Die konkrete Erfahrung des Hochbauamtes zeigt erhöhte Wartungskosten mit zunehmendem Alter des Baubestandes. Die im Landtagsbericht aufgeführten Betriebskosten von 3 % sind ein langfristiger Erfahrungswert, mit dem ehrlicherweise zu rechnen sein wird.
  • Für das Hochbauamt war und ist es legitim, für einen konkreten kurzfristigen Zeitraum, wie in der Diskussion vom VU- Generalsekretär Peter Kranz bis 2012 aufgeführt, mit ebenso konkreten Erfahrungswerten eines eher neuwertigen Gebäudes zu operieren. Die mit 2.2 % der Anlagekosten ermittelten Betriebskosten der Erweiterungsbauten entsprechen exakt den aktuellen Zahlen und Aufwendungen, die gegenwärtig für den relativ neuen Gebäudekomplex mit Polizeibereich, Motorfahrzeugkontrolle und Ausländer- und Passamt aufgewendet werden. Mit zunehmendem Alter und entsprechend aufwändiger werdendem Wartungsunterhalt ist zu erwarten, dass die relativ günstigen Betriebskosten naturgemäss etwas teurer werden (auf die geschätzten 3 %).
  • Auf die konkrete Anfrage des VU-Generalsekretärs bezüglich der zu erwartenden Betriebskosten bis zum Jahre 2012 hat das Hochbauamt mit konkreten, aufgrund von Betriebsrechnungen nachgewiesenen Kostenprozenten und daraus abgeleiteten Betriebskosten geantwortet. Die aus dieser Rechnung resultierenden Kosten von 2.2 % werden sich jedoch voraussichtlich langfristig auf den durchschnittlichen Erfahrungswert von 3.0 % erhöhen. Bezogen auf die Aussage von Herrn Kranz bleibt daher die Aussage des Hochbauamtes richtig, dass bis zum Jahre 2012 mit höchstens 3.5 Mio. Franken an Betriebskosten ab Bezug des Gebäudes im Jahre 2008 zu rechnen sein wird. Nochmals: Diese Kostenberechnung ist eine direkte Ableitung der aktuellen Betriebsrechnung dieses Gebäudekomplexes.
  • Zur politischen Kultur gehört auch Ehrlichkeit und Transparenz der Information. Ein Verwirrspiel der Bevölkerung dient weder der Sache noch dem Grundsatz politischer Ehrlichkeit.

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