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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ratifikation des EWR-Erweiterungsabkommens durch Liechtenstein

(ots)

Vaduz, 29. Januar (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über die 
Beteiligung der künftigen zehn neuen EU-Mitgliedstaaten (Estland, 
Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, 
Ungarn und Zypern) am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR- 
Erweiterungsabkommen) vom 14. Oktober 2003.
Auf den 1. Mai 2004 soll die Europäische Union (EU) und damit ihr 
Binnenmarkt durch 10 neue Mitgliedstaaten erweitert werden. Dies hat 
auch direkte Auswirkungen auf das EWR-Abkommen (EWRA) vom 2. Mai 
1992, dem Liechtenstein am 1. Mai 1995 beigetreten ist. Insbesondere 
zur Gewährleistung der Homogenität des Europäischen Wirtschaftsraums 
mit den entsprechenden Binnenmarktbestimmungen ist eine parallele 
Erweiterung der EWR-Mitgliedschaft um die zehn neuen EU-Mitglieder 
unabdingbar. Art. 128 EWRA sieht dies ausdrücklich vor. Nach den 
Verhandlungen im 1. Halbjahr 2003 wurde ein entsprechendes EWR- 
Erweiterungsabkommen am 3. Juli 2003 paraphiert. Das Abkommen und 
die Schlussakte tragen das Datum vom 14. Oktober 2003. Mit Ausnahme 
des Vorsitzlandes Italien haben sämtliche EU-Staaten und alle zehn 
künftigen EU-Staaten die Unterzeichnung bereits am 13. Oktober 2003 
vorgenommen. Liechtenstein hat aufgrund der bestehenden offenen 
Fragen im Verhältnis zu Tschechien und zur Slowakei das Abkommen am 
11. November 2003 unterzeichnet, zusammen mit seinen beiden EFTA- 
/EWR-Partnern Island und Norwegen, die dem Anliegen Liechtensteins 
zur Anerkennung der vollen Souveränität des Landes durch alle 
Vertragsparteien des Erweiterungsabkommens ihre grosse Unterstützung 
und Solidarität entgegenbrachten. Italien als EU-Vorsitzland und die 
EU-Kommission unterzeichneten ebenfalls am 11. November 2003.
Das Erweiterungsabkommen sieht in Analogie zum EU-Beitrittsvertrag 
eine Reihe von Sonder- und Übergangsbestimmungen für die Integration 
dieser zehn Länder in den bestehenden Binnenmarkt vor.
Die drei EFTA-/EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind 
nicht Vertragsparteien des EU-Beitrittsvertrags. Das EWR- 
Erweiterungsabkommen sieht daher spezifische Bestimmungen für diese 
drei Staaten vor. So werden die Beitragszahlungen der drei Staaten 
wegen des Einbezugs überproportional armer Regionen auf dem Gebiet 
der neuen EU-Mitglieder auf das Fünffache steigen (rund CHF 1,5 
Millionen pro Jahr für Liechtenstein bis zum Jahr 2009). 
Andererseits war es Liechtenstein möglich, seine im Rahmen des EWR 
bestehende Sonderlösung beim Personenverkehr zu verlängern und 
rechtlich deutlich besser zu verankern.
Die Regierung beurteilt die EWR-Erweiterung generell und die 
vereinbarten Lösungen im EWR-Erweiterungsabkommen als vorteilhaft 
für Liechtenstein. Aus wirtschaftlicher Sicht ist darauf 
hinzuweisen, dass sich der Binnenmarkt des EWR auf das Gebiet der 
zehn neuen EU-Staaten erweitert und der Exportindustrie und dem 
Finanzdienstleistungssektor neue Absatzchancen bietet. Aus 
politischer Sicht ist das weitere Zusammenwachsen bei der 
Zusammenarbeit in Europa zu begrüssen, weil es auch zu einer 
verfestigten europäischen Friedensordnung beiträgt.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Tel.: +423/236 60 58

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