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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Kunstrasenplatz Vaduz war nicht subventionsberechtigt

(ots)

Vaduz, 7. Mai (pafl) -

Die Regierung lehnte am 29. April
2003 den Antrag der Gemeinde Vaduz auf Subventionierung eines 
Kunstrasenplatzes ab, weil die Subventionskriterien nicht erfüllt 
waren. Eine Subventionierung dieses Kunstrasenplatzes mit 
Gesamtkosten von 3,3 Mio. Franken wäre ein Verstoss gegen die 
Gleichbehandlung der Gemeinden gewesen. Im Gegensatz zum 
Rheinparkstadion selbst hat der von der Gemeinde Vaduz geplante 
Kunstrasenplatz keine landesweite oder regionale Bedeutung.
In verschiedenen Stellungnahmen brachte die Gemeinde Vaduz vor, dass 
sie hinsichtlich Subventionierung eines Kunstrasenplatzes schlechter 
behandelt worden sei als die Gemeinden Eschen und Mauren. Richtig 
ist, dass das Land für den Sportpark Eschen-Mauren ein 
Hauptspielfeld und einen Trainingsplatz subventioniert hat. Es 
handelt sich hierbei um den Ersatz bereits früher subventionierter 
Spielfelder. Als Gemeinschaftsanlage von zwei Gemeinden hat das Land 
den Sportpark Eschen-Mauren dabei mit einem Subventionssatz von 50 
Prozent gefördert, da es sich um ein Projekt von regionaler 
Bedeutung handelt.
Der geplante Kunstrasenplatz in Vaduz wie auch die bereits 
bestehenden zwei Trainingsplätze werden hingegen hauptsächlich für 
das Training des FC Vaduz beansprucht. Die Notwendigkeit eines 
strapazierfähigen Platzes wird von Landesseite fachlich nicht 
bestritten. Der Kunstrasenplatz in Vaduz dient jedoch nicht der 
Austragung von Länderspielen. Daher ist auch die Argumentation der 
Gemeinde Vaduz, der Kunstrasenplatz sei als Ergänzung des 
Rheinparkstadions von landesweitem Interesse, für die Regierung 
nicht nachvollziehbar. Eine nationale oder regionale Hauptnutzung 
dieses Kunstrasenplatzes ist im Gegensatz zum Rheinparkstadion nicht 
gegeben.
Die Gemeinde Vaduz erhält, wie jede andere Gemeinde, eine 
Pauschalsubvention. Diese Pauschalsubvention ist dafür gedacht, dass 
unter anderem Sportanlagen mit staatlichen Beiträgen finanziell 
unterstützt werden, die weder von landesweiter noch regionaler 
Bedeutung sind und auch keine grossen Projekte darstellen. Die 
Pauschalsubvention für die Gemeinde Vaduz beträgt aktuell rund 1,5 
Mio. Franken pro Jahr.
Massgebend für den ablehnenden Subventionsentscheid der Regierung 
war die Frage, ob ein landesweites oder regionales Interesse am von 
der Gemeinde beantragten Trainingsplatz in Vaduz besteht oder nicht. 
Im Gegensatz zum Rheinparkstation selbst, in dem Länderspiele 
ausgetragen werden, ist ein landesweites oder regionales Interesse 
an einem Kunstrasenplatz in Vaduz nicht gegeben. Der 
Subventionsantrag der Gemeinde Vaduz wurde im Rahmen der geltenden 
Gesetze beurteilt und im Vergleich mit anderen Gemeinden 
rechtsgleich behandelt. Eine Subventionierung des Vaduzer 
Kunstrasenplatzes würde zu einer Ungleichbehandlung der Gemeinden 
führen und wäre ein Verstoss gegen das Subventionsrecht. Der 
Subventionsantrag der Gemeinde Vaduz musste deshalb abgelehnt 
werden.
Generell weist die Regierung darauf hin, dass das Land Jahr für Jahr 
erhebliche finanzielle Mittel in den Sport investiert. Im 
vergangenen Jahr waren dies 6,2 Mio. Franken, wovon allein 2'850'000 
Franken für die Erweiterung des Schwimmbades Mühleholz an die 
Gemeinden Vaduz und Schaan flossen. Dies unterstreicht die 
Bedeutung, die dem Sport von Landesseite beigemessen wird.

Kontakt:

Tel.: +423/236 60 07

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