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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Computerunterstützung für die Grundbuchführung

(ots)

Vaduz, 7. Mai (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht und
Antrag zur Einführung einer computerunterstützten Grundbuchführung 
zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der Schaffung der 
rechtlichen Grundlage zur dieser Form der Grundbuchführung soll 
nicht nur eine zeitgemässe Bearbeitung von Grundbuchdaten ermöglicht 
werden, sondern durch Zeit- und Personalersparnis eine wesentliche 
Kostenersparnis erreicht werden.
Das Grundbuch muss gemäss Sachenrecht in Buch- oder Kartenform 
geführt werden. Diese Bestimmung erschwert die zeitgemässe 
Bearbeitung von Grundbuchdaten nicht nur im Hinblick auf den teils 
schlechten Zustand der Bücher oder der schlechten Lesbarkeit von 
Einträgen. Die mangelnde rechtliche Grundlage zur 
compterunterstützten Grundbuchführung führt hauptsächlich bei der 
Übernahme von elektronischen Daten von den Geometerbüros bei 
Neuvermessungen des Landes zu erheblichen praktischen Problemen.
Durch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur 
computerunterstützten Grundbuchführung wird es dem Grundbuch- und 
Öffentlichkeitsregisteramt in Zukunft ermöglicht, die zur 
Verbücherung anstehenden Neuvermessungen mit einem modernen EDV- 
System einwandfrei und zeitsparend zu bearbeiten.

Kontakt:

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Peter Kindle
Tel.: +423/236 60 21
peter.kindle@rfl.llv.li

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