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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gebührenverordnung für Leistungen der Lebensmittelkontrolle und des Veterinärwesens

(ots)

Vaduz, 18. Dezember (pafl) -

Die Regierung hat eine Verordnung über
die Einhebung von Gebühren nach der Lebensmittel- und 
Tierseuchengesetzgebung erlassen. Die Verordnung regelt die Gebühren 
des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen im Bereich 
der Lebensmittelkontrolle und der Tierseuchengesetzgebung.
Nr. 687

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin
Tel.: +423/236 73 11

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