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Fürstentum Liechtenstein

Verwertung von Urheberrechten

Vaduz (ots)

Verschiedene Unternehmen, Vereine und Institutionen
wurden in der vergangenen Woche von der Verwertungsgesellschaft
ProLitteris zwecks statistischer Erhebungen kontaktiert. Die
Verwertungsgesellschaft ProLitteris ist berechtigt, in Liechtenstein
solche statistischen Erhebungen zur Verwertung von Urheberrechten
durchzuführen. Aus diesem aktuellen Anlass informiert das Amt für
Volkswirtschaft nochmals über die rechtliche Situation im Bereich des
Geistigen Eigentums, insbesondere die Verwertung von Urheberrechten.
Aus dem EWR-Abkommen und dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte
der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ergab sich die Verpflichtung
zur Umsetzung abkommensspezifischer Regelungen im Bereich des
Geistigen Eigentums. Diese Bestimmungen wurden im Gesetz vom 19. Mai
1999 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
(Urheberrechtsgesetz, URG), LGBl. 1999 Nr. 160, umgesetzt. Dieses
Gesetz regelt den Schutz der Urheber von Werken der Literatur und
Kunst, den Schutz der ausübenden Künstler, der Regisseure, der
Produzenten von Ton- und Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen
und die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften sowie deren Aufsicht.
Die Verordnung über das Urheberrecht, LGBl. 1999 Nr. 253, regelt die
kollektive Verwertung von Urheberrechten und verwandten
Schutzrechten, die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften sowie
die Massnahmen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren, deren Verbreitung
im Inland gegen das Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte
verstösst.
Alle in Liechtenstein tätigen Verwertungsgesellschaften (SUISA,
Pro Litteris, SUISSIMAGE, SWISSPERFORM) sind gemäss Gesetz
verpflichtet, eine inländische ladungsfähige Adresse zu benennen. Für
alle vier Gesellschaften ist dies die Firma REVIKON Kontroll- und
Beratungsaktiengesellschaft, Aeulestrasse 60, Postfach 651, 9490
Vaduz.
Die Konzessionen wurden erstmalig für eine Dauer vom 23. Juli 1999
bis zum 22. Juli 2002 erteilt und am 23. Juli 2002 für 5 weitere
Jahre bis zum 22. Juli 2007 verlängert. Die zum Zeitpunkt der
Konzessionserteilung geltenden Tarife wurden durch das Amt für
Volkswirtschaft genehmigt. Diese Genehmigung gilt bis zu ihrer
Neufassung, längstens jedoch für die Dauer dieser Konzession. Die
vollständigen Tarife sind bei den Verwertungsgesellschaften selbst
und bei der von der Konzessionsinhaberin bezeichneten Stelle (REVIKON
Kontroll- und Beratungsaktiengesellschaft) zu erhalten. Alle Fragen
rund um die eingangs erwähnten statistischen Erhebungen können direkt
an die jeweils zuständige Verwertungsgesellschaft gerichtet werden.
Im konkreten Anlassfall ist dies die Verwertungsgesellschaft
ProLitteris.
Angaben zu den Konzessionsinhaberinnen:
SUISA, Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber  
musikalischer Werke, Bellariastrasse 82, Postfach 782, CH-8038  
Zürich 
  Tel: +41/1/485'66'66 / Fax: +41/1/482'43'33 
  www.suisa.ch 
   suisa@suisa.ch 
  Konzession für die Verwertung der ausschliesslichen Rechte zur  
Aufführung und Sendung nichttheatralischer Werke der Musik sowie  
zur Herstellung von Ton- und Tonbildträgern solcher Werke im FL  
nach Art. 50-53 URG
ProLitteris, Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für  
Literatur und bildende Kunst, Universitätstrasse 94-96, CH-8033  
Zürich 
  Tel: +41/1/368'15'15 / Fax: +41/1/368'15'68 
  Infoline: +41/1/368'15'50 
  www.prolitteris.ch 
   mail@prolitteris.ch 
  Konzession für die Verwertung der Urheberrechte an Werken der  
Literatur und bildenden Kunst in Liechtenstein nach Art. 50-53  
URG
SUISSIMAGE, Schweizerische Gesellschaft für die Urheberrechte  
an audiovisuellen Werken, Neuengasse 23, CH- 3001 Bern 
  Tel: +41/31/312'11'06 / Fax: +41/31/311'21'40 
  www.suissimage.ch 
   mail@suissimage.ch 
  Konzession für die Verwertung der Urheberrechte an  
audiovisuellen Werken - sowie in Vertretung der SSA (Société  
Suisse des Auteurs) - für wort- und musikdramatische Werke im FL  
nach Art. 50-53 URG
SWISSPERFORM, Gesellschaft für Leistungsschutzrechte, Utoquai  
43, Postfach 221, CH-8024 Zürich 
  Tel: +41/1/261'50'10 / Fax: +41/1/260'41'35 
  www.swissperform.ch 
   info@swissperform.ch 
  Konzession für die Verwertung der verwandten Schutzrechte der  
ausübenden KünstlerInnen, der ProduzentInnen von Ton- und  
Tonbildträgern sowie der Sendeunternehmen im FL nach Art. 50-53  
URG

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Sandra Röthlin
Tel. +423/236'62'93

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22,
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 567 23. Oktober 2002

(SDA-ATS//)

231533 oct 02

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