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Fürstentum Liechtenstein

Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen bei Sportanlässen.

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und
Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen.
Das Übereinkommen wurde 1985 im Europarat ausgearbeitet, um auf
zwischenstaatlicher, europäischer Ebene den sich mehrenden
Gewaltausbrüchen bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen,
entgegenzuwirken.
Immer wieder kam und kommt es zu Vorfällen, die nicht nur zu
Sachbeschädigungen führen, sondern auch Menschenleben gefährden. Der
Europarat anerkennt ausdrücklich die an und für sich Völker
verbindende und auch pädagogische Qualität des Sports. Die Ursachen
für die Gewalt unter Zuschauern sind anderswo, nicht im Sport selbst,
zu suchen. Deshalb wurde ein Übereinkommen mit dem Ziel geschaffen,
das Ausbrechen von Gewalt bei Sportanlässen einzudämmen und unter
Kontrolle zu halten.
Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichten sich zu einer
Reihe von Massnahmen, um die innerstaatliche Vorbereitung auf
sportliche Grossanlässe besser zu koordinieren und möglichen
Gewalttätigkeiten auch auf internationaler Ebene vorzubeugen. Die
Massnahmen richten sich an alle wichtigen betroffenen Kreise
(Behörden, Sportverbände, Veranstalter und Stadienbesitzer) und
orientieren sich an den Empfehlungen der Union der Europäischen
Fussballverbände (UEFA) betreffend sicherheitstechnische und bauliche
Vorkehrungen, das Alkoholverbot in Stadien, das Aufgebot von
Sicherheitskräften usw.
Neben den vorbeugenden Massnahmen verlangt das Übereinkommen von
den Vertragsparteien auch die Gewähr, dass Randalierer ordnungsgemäss
vor Gericht gestellt und einer angemessenen Bestrafung zugeführt
werden.
Bezüglich der Modalitäten zur Erreichung dieses Ziels lässt das
Übereinkommen den Vertragsstaaten viel Spielraum. Das Übereinkommen
schafft keinen neuen Straftatbestand. In Liechtenstein sind auch
keine Rechtsvorschriften zu ändern oder neu zu erlassen, da sämtliche
Bestimmungen des Übereinkommens durch das Strafgesetzbuch bzw. durch
das Rechtshilfegesetz abgedeckt sind.
Der Ratifikation des Übereinkommens durch Liechtenstein steht
inhaltlich und rechtlich nichts im Wege. Mit dem Rheinpark- Stadion
in Vaduz stellt Liechtenstein eine Arena zur Verfügung, deren
Infrastruktur die internationalen Vorschriften erfüllt.
Der konkrete Anlass für die Ratifikation des Übereinkommens ergibt
sich daraus, dass die Qualifikationsspiele der liechtensteinischen
Fussball-Nationalmannschaft für die Europameisterschaften 2004
anstehen. Im Frühjahr 2003 werden Heimspiele Liechtensteins gegen
England und die Türkei ausgetragen.

Kontakt:

Rückfragen:
Ressort:
Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch

Sachbearbeitung:
Ressort Äusseres
Tel. +423/236'60'24

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 562 2002/2995 23. Oktober 2002

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